Wann werden die Kosten für eine Brustverkleinerung von der Krankenkasse übernommen?
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei einer Brustverkleinerung
In einigen Fällen besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme bei einer Brustverkleinerung, dies ist jedoch nur bei ca. 10 % der Patientinnen der Fall. Welche Voraussetzungen müssen die Patientinnen überhaupt erfüllen, damit die Krankenkasse die Kosten übernehmen kann?
Im Allgemeinen muss in diesem Fall ein Krankheitswert vorliegen. Wenn die Patientinnen zum Beispiel unter einer sehr großen Brust leiden, die starke Rücken- und Gelenkschmerzen verursacht, können sie über eine Kostenübernahme von der Krankenkasse nachdenken.
Die Patientinnen dürfen dabei nicht übergewichtig sein, eine Brustverkleinerung kann bei übergewichtigen Patientinnen also erst nach einer Gewichtsreduktion geplant werden. Die meisten Brustverkleinerungen sind private Leistungen, d.h. dass in 90 % der Fälle die Kosten von den Patientinnen getragen werden.
Wann besteht die Chance auf eine Kostenübernahme bei einer Brustverkleinerung?
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass die Kosten für Ihre Brustverkleinerung von der Krankenkasse übernommen werden. Der entscheidende Faktor ist in diesem Fall die medizinische Indikation.
Wenn das Leben der Patientin aufgrund einer zu großen Brust negativ beeinflusst ist und die Frau unter körperlichen sowie psychischen Problemen leidet, dann kann die Kostenübernahme auf jeden Fall abgewägt werden.
In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kostenübernahme bestätigen wird. Jeder Fall wird jedoch von der Krankenkasse individuell geprüft, bevor die endgültige Entscheidung getroffen wird.
Ästhetische Brustverkleinerung
Ästhetische Korrekturen werden von der Krankenkasse nicht übernommen. |
Patientinnen, die unter keinerlei gesundheitlichen Beschwerden aufgrund einer sehr großen Brust leiden, können von einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse in der Regel nicht profitieren.
Wenn Sie sich also einer Brustverkleinerung aus rein ästhetischen Gründen unterziehen möchten, sollten Sie damit rechnen, dass Sie die Kosten selbst tragen werden.
Sollte die Brust durch den natürlichen Alterungsprozess erschlaffen oder absinken, ohne gesundheitliche Probleme zu verursachen, müssen die Kosten für eine Brustverkleinerung von den Patientinnen getragen werden.