Möchten Sie sich einer Augenlidkorrektur unterziehen? Und haben Sie gewusst, dass die Kosten der Augenlidstraffung in einigen Fällen von der Krankenkasse übernommen werden können? Wenn Sie eine eingeschränkte Sehfähigkeit nachweisen, können die Kosten Ihrer Oberlidkorrektur eventuell von der Krankenkasse übernommen werden. Dies gilt jedoch nicht für die Unterlidstraffung, die als keine medizinische Indikation betrachtet wird. Mehr in dem Video von Dr. med. Holger Hofheinz aus der Klinik am Rhein.