Hallo,
Ich wollte mir meine Zähne im Ausland sarnieren lassen. Ich habe schon einen Kostenvoranschlag der Klink, doch können diese keinen Deutschen HK-Plan selbst erstellen, suche daher einen Zahnarzt der sich damit auskennt und mir mit der Krankenkasse helfen kann. Zahle dafür auch.
Liebe Grüße
Wie ich sagte, diese Methode ist rechtswidrig
ICh habe Sie sr gur verstanden; und genau das was Sie möchten und ang. Ihre Kasse möchte ist rechtswidrig; dann ist Ihre Sachbearbeiterin genau so schuldig. HKP werden nur von Verttagszahnärzten erstellt und nur sie können sie abrechnen damit ein Zuschuss ausgezahlt werden kann. Dieser ZA trägt auch die gesetzliche, in diesem Fall, dreijährige Gewährleistung. Jedes andere Vorgehen ist Versicherungsbetrug!
Der Zuschuss der kasse steht Ihnen tu wenn Sie von einem Vertragszahnarzt behandelt werden, also jemanden der in Deutschland miedergelassen ist und mit den kassen abrechnen kann. Sonst erwarten Sie dass ein Kollege Ihnen einen HKP eretellt damit Sie bei einer andersartige Arbeit den Zuschuss bekommen, obwohl er nichts gemacht, den Plan abgerechnet hat und Sie den Zuschuss bekommen. In so einem Fall machen sich beide Seite strafbar.
Ihr Begehren kann als Anstiftung zum Abrechnungsbetrug und Bersicherungsbetrug interpretiert werden. Bitte schiclen Sie mir keine Anfragen .
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