Darf der Operateur die Op-Aufklärung durch seine MFA oder OTA durchführen lassen? Beispielsweise wenn es aus zeitlichen Gründen nicht klappt, einen Termin für die Op-Aufklärung zu vereinbaren? Und wenn sich dann im Rahmen der Op in Lokalanästhesie herausstellt, dass der Operateur sich die Op-Aufklärung gar nicht angeschaut hat, da ein bestimmter Aspekt, der mit der MFA besprochen wurde, dem Operateur nicht bekannt ist.
Die Aufklärung ist Sachje des Arztes. Eine Op-Aufklärung nur durch die MFA ist ungültig.
Guten Tag, die Aufklärung muss durch Ihren Behandler erfolgen und gilt nur unter ausführlicher schriftlicher Aufklärung der Komplikationen und Risiken. Es macht auch absolut Sinn, dass der Operateur mit Ihnen spricht, da es auch um Definition der Schnittführung etc. geht.
Herzliche Grüße
Ihr PD Dr. S.A. Alawi, FEBOPRAS
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
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