Labienriss nach Geburt - Intimoperation

Sarah215692
19.02.2014 · letzte Antwort: 7.03.2014

Bei der Geburt meines Sohnes vor neun Monaten habe ich mir einen Labienriss zugezogen. Dieser wurde genäht, ist jedoch komplett wieder aufgegangen. Dies ist für mich neben dem ästhetischen Problem auch ein praktisches, da ein Teil der gespaltenen inneren Labie aus den äußeren Labien heraushängt und mich beim Geschlechtsverkehr und Radfahren stört. Ich möchte den Riss nun erneut nähen lassen und das am liebsten von einem Arzt für ästhetische und plastische Chirugie. Dazu habe ich folgende Fragen:

Ist es möglich, dass meine Krankenkasse (privat) die Kosten übernimmt?

Muss ich hierfür zu einem Arzt mit Kassenzulassung, obwohl ich privat versichert bin?

Kennt jemand einen Arzt in Nordrhein-Westfalen (vorzugsweise Ruhrgebiet) mit Schwerpunkt Intimchirugie, bei dem eine Kostenerstattung möglich wäre?

Vielen Dank für ihre Hilfe!

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Antworten (8)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten

Sehr geehrte Sarah,

wie meine Kollegen bereits ausgeführt haben, sollten Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. Falls Zusage, sollten Sie sich einen Facharzt für plastische Chirurgie suchen, eventuell in Ihrer Nähe oder auch im weiteren bis langen Umfeld. In meine Klinik kommen Patienten aus ganz Deutschland und aus dem Ausland. Gerne bin ich bereit, Sie persönlich und kostenfrei zu beraten. Bitte melden Sie sich hierzu an.

Freue mich auf Ihre Antwort!
Viele Grüße

Dr. Dr. Wolfgang Funk

Hallo Sarah,

wenn Sie möchten können Sie sich gerne einmal in meiner Sprechstunde vorstellen. Ich operiere regelmäßig intimchirurgische Fälle. Ich kann Ihnen nach der Konsultation auch einen Kostenvoranschlag zur Übernahme für die Krankenkasse erstellen.

Mit freundlichen Grüssen aus Köln

Dr. med. Claudius Kässmann
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Facharzt für Chirurgie

Hallo Sarah,

der Einriß stellt eine Folge der Geburt dar und müsste daher durch die Private Kasse übernommen werden. Der behandelnde Arzt muß bei einer Privatkasse keine Kassenzulassung haben. Steht in Ihren Versicherungsbedingungen, daß die Korrektur von Narben asugeschlossen ist, so würde ich vorher eine Kostenzusage der Versicherung einholen.

mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Klaus Luttenberger
Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie
Facharzt für Chirurgie
Mitglied der deutschen Gesellschaft für plastische, rekonstruktive und ästhetischen Chirurgie (DGPRÄC, vormals VDPC)

Hallo Sarah,

Stellen Sie sich bei Dr. Reifenrath in Dortmund (Lüttgendortmund) vor. Er ist ein sehr erfahrener Plastischer Chirurg und deckt auch den Bereich Intimchirurgie ab.

Viel Erfolg
MfG J.M.Garcia

Sehr geehrte Sarah,

ich halte ein Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse für möglich. Sprechen Sie doch einfach mit Ihrer Kasse und schildern Sie Ihre Beschwerden. Da Schmerzen haben kann ich mir gut vorstellen, dass die Kasse die Kosten übernimmt. Der behandelnde Arzt sollte Ihnen ein Attest ausstellen mit dem sie zu Ihrer Kasse gehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Christina A. Brunner

Da es sich um Geburtstrauma mit funktionellen Einschränkungen handelt sehe ich eine klare medizinische Indikation. Ihre private Versicherung wird die Kosten nach der Gebührenordung für Ärzte (GOÄ) zweifelsohne übernehmen. Sie müssen sich als Privatversicherte natürlich nicht bei einem Arzt mit Kassenzulassung vorstellen.

Suchen Sie einen erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie (w/m, finden Sie z.B. dgäpc oder vdäpc) in Ihrer Nähe auf, Sarah! Dieser muss keine Kassenzulassung haben, da Sie privat krankenversichert sind.

Sie/er wird einen entsprechenden Befundbericht mit Kostendeckungszusage schreiben, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.


Alles Gute aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann.

Praxis Dr. Edelmann
4.9
(63)
Frankfurt am Main

Hallo Sarah,

es ist meines Erachtens eine Kassenleistung, dennoch ist es sinnvoller vorher die Kostenzusage von der Krankenkasse (auch PKV) einzuholen.
Hierzu gehen Sie am besten so vor:
1. Suchen Sie eine/n FÄ/FA für Plastische Chirurgie in Ihrer Nähe unter dgpraec
2. Die Kollegin/der Kollege kann die Indikation zur operativen Korrektur stellen und Ihnen für die KK ein Schreiben zur Kostenübernahme der Behandlung geben.
3. Dann nach Erhalt der Kostenzusage OP vereinbaren.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Schöne Grüße

Dr. Chung Suk Yun

Frankfurt am Main
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