Wie kann ich vorgehen, sollte ich mit dem Ergebnis der Nasenkorrektur nicht zufrieden sein?

FAQ
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12.04.2011 · letzte Antwort: 12.10.2012

Vor einem halben Jahr hatte ich eine Nasenoperation. Leider habe ich auf der Nase einen kleinen Buckel und die Spitze neigt nach rechts. Wie soll ich vorgehen, wenn ich mit dem Ergebnis nicht zufrieden bin? Habe ich Anspruch auf eine kostenlose korrigierende Operation?

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Antworten (5)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten

Nach einer Nasenoperation sollte man in der Regel mindestens 1 Jahr abwarten bis sämtliche Schwellungen abgeklungen sind, bevor man sich für eine Nachkorrektur entscheidet. Ob man sich noch einmal bei dem Erstoperateur vorstellt, hängt unter anderem auch davon ab, ob man den Eindruck hat, dass dieser in der Lage ist das Problem zu lösen, ob man denkt er verniedlicht es oder ob man sich von ihm verstanden fühlt. Nur dann macht es Sinn sich beim Voroperateur für eine kostenlose Nachbesserung zu entscheiden, wenn man davon überzeugt ist, dass er in der Lage ist das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

Prof. Dr. med. Wolfgang Gubisch
5
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Stuttgart

sprechen sie einfach mit ihrem operateur er/sie wird ihnen ganz bestimmt entgegenkommen

Dr. med. Petra Berger
4.5
(8)
Frankfurt am Main

Zunächst sollten Sie das Gespräch mit dem Operateur suchen. Dabei läßt sich in der Regel klären, ob und zu welchen Zeitpunkt - in den meisten Fällen wartet man mit einer Korrektur ca. 1 Jahr ab - der Operateur eine Korrektur durchgeführt werden kann. Eventuell werden Sie zu einem Operateur überwiesen, der sich auf Korrektureingriffe (sog. Revisionsoperationen) spezialisiert hat. Einen Anspruch auf eine kostenlose Korrektur haben Sie nicht, es sei denn, es wurde mit dem Erstoperateur vor dem Eingriff vereinbart. Führt der Erstoperateur den Korrektureingriff selbst durch, dann wird er in den meisten Fällen kulant sein.

zunächst ist es notwendig, dass endergebnis der operation abzuwarten, d.h. möglichst 1 jahr geduld zu haben, denn die veränderung des gewebes hält solange an.
sollte nach diesem zeitraum das kosmetische ergebnis nicht befriedigend ausgefallen sein, so ist eine korrektur in den allermeisten fällen möglich. dabei sollten sie zunächst ihren operateur ansprechen, und versuchen, mit ihm eine für beide seiten akzeptable vereinbarung zu treffen.
grundsätzlich ist er nicht verpflichtet, eine korrektur kostenlos zu erbringen, jedoch wird er im regelfall interesse daran haben, sie hinsichtlich des kosmetischen ergebnisse zufrieden zu stellen.
da jedoch mit einem solchen korrektureingriff auch hohe kosten verbunden sind (anästhesie, material, op-personal), wird man sich über einen kostenanteil für den patienten einigen müssen.
vielerorts rechnen chirurgen mit 50% des ursprünglichen entgeltes.

mit freundlichen grüßen
dr. med. uwe barthold

Ich kenne die juristischen Gegebenheiten in Deutschland nicht so gut, in Österreich gibt es keinen Anspruch auf kostenlose Nachoperation wenn es sich um eine typische Komplikation handelt über die sie aufgeklärt wurden.
In der Regel wird aber der Erstoperateur Ihnen bei den Kosten entgegen kommen und z.B. nur die Regien bzw. Krankenhauskosten verrechnen.
Wenn er es nicht selbst nachoperiert, wird ein anderer Arzt seine Kosten und Honorar verrechnen müssen.

Dr. med. univ. Robert Pavelka
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