Ich hatte vor 6 Wochen eine Fettabsaugung. Ich wollte explizit die Innenseite der Oberschenkel abgesaugt haben. Ich habe im Aufklärungsgespräch (das die Assistenzärztin geführt hat) gesagt, dass die Knie nicht abgesaugt werden sollen und es ist auch so auf der menschlichen Abbildung im Aufklärungsbogen eingezeichnet. Nun hat der Arzt die Knie abgesaugt und es tut mir sehr weh und gefällt mir auch nicht und es ist über dem Knie eine Delle. Beim Einzeichnen hab ich mich noch gewundert, dachte aber, dass der Arzt ja viel Ahnung hat und ggf. dort die Einschnitte einreichet oder wo er aufhören muss. Was könnte ich nun tun? Ist das ein grober Behandlungsfehler
Guten Morgen,
man darf nur behandeln, was unterschrieben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. K. Sawatzki, München
Hallo Daniel,
Schade, dass Sie nicht zufrieden sind. Ohne Kenntnis der gesamten Behandlungsakte ist leider keine Beurteilung möglich, ob es sich um einen groben Behandlungsfehler handelt.
Diese Beurteilung wir normalerweise im Rahmen eines Gerichtsprozesses durch den Richter unter Hinzuziehung eines Gutachters durchgeführt.
Liebe Grüße aus Stuttgart
Dr. Tobias Kalt
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