Hallo, ich bin 19 Jahre alt und leide seit dem 12./13. Lebensjahr an einer Gynäkomastie. Ich war nie dick und habe immer viel Sport getrieben, mit 16 riet mir mein Hausarzt, mit einer OP, noch bis zum 18. Geburtstag zu warten. Mit 18 lies ich mich also komplett dies bezüglich untersuchen(Endokrinologie, Plastische Chirurgie, Sportarzt usw.,). Hormonwerte normal, vergrößertes Brustdrüsengewebe.(Gynäkomastie) Die Krankenkasse hat die 1. Kostenübernahme abgelehnt, natürlich habe ich Widerruf eingereicht. Das 2. Gutachten der MDK hat die Kostenübernahme ebenfalls abgelehnt(es gebe keinen Medizinischen Grund dafür). Der Chirurg und alle weiteren Ärzte sind weiterhin der Meinung das die Krankenkasse die OP wegen des vergrößerten Drüsengewebes Zahlen muss. Ich bin Schüler/angehern Student, ich würde Jahre brauchen bis ich die OP aus eigener Tasche zahlen kann. Was kann ich tun? Ich bin wirklich verzweifelt und wütend, da ich durch die Gynäkomastie so stark eingeschränkt bin(Jeder der eine Gynäkomastie hat/hatte weiß was ich meine.,)
Hallo,
es bleibt Ihnen nur noch der Weg über einen Anwalt und einer Klage vor Gericht.
Alles Gute.
Viele Grüße
Dr. Muringaseril
Nach über 6 Jahren ist nicht davon auszugehen, dass sich das Drüsengewebe zurückbildet.
Daher sehe ich anhand ihrer Beschreibung auch keinen Grund für eine Ablehnung.
Gibt es seitens MDK oder KK nähere Gründe für die Ablehnung?
Viele Grüße aus Köln,
Dr. M. Rossbach
Hallo krappel19,
verklagen Sie die KK. Das ist der einzige Weg den die KK versteht. Sie rechnet damit nicht, da es den meisten Patienten zu peinlich ist und sie bezahlen selbst. Damit hat die KK ihr Ziel erreicht.
Gruss
Dr. C. Jethon
Hallo Krappel19,
ich würde Ihnen empfehlen ein erneutes Gespräch mit Ihrer Krankenkasse zu führen.
In einem klärenden Gespräch läßt sich einiges erneut evaluieren und auch die Krankenkassen, können Ihnen eine paar gute Tipps zum weiteren Ablauf liefen.
Schöne Grüße aus dem Taunus.
Volkhart Krekel
Hallo Krappel19,
von ärztlicher Seite kann man Sie da nicht weiter unterstützen. Es gibt in Hamburg jedoch eine Anwaltskanzlei mit dem Namen "Menschen und Rechte", die sich auf solche Fälle spezialisiert haben. Vielleicht haben Sie dort Glück.
Viel Erfolg
Dr. Christina Brunner
Ich bin seit 1980 Arzt und habe noch nie nennenswert vergrößertes Brustdrüsengewebe und erhöhte, pathologische Hormonwerte bei einem Mann gesehen.
In der Regel handelt es sich um eine Ansammlung von Fettgewebe. Die Entfernung hiervon ist keine Kassenleistung.
Vergrößertes Brustdrüsengewebe ist klinisch und mit bildgebenden Verfahren (Sonographie, CT, MRT) nachweisbar. Bei auf diese Art nachgeweislich vermehrtem Brustdrüsengewebe liegt eine medizinische Indikation zur Operation vor und ein Korrektureingriff sollte dann auch von der KK übernommen werden.
Mit besten Grüßen aus Frankfurt,
Dr. med. Paul J. Edelmann.
Hallo Krappel,
obwohl es sich bei einer ausgeprägten Gynäkomastie (wovon ich ausgehe) um ein für einen Mann "entstellendes Körpermerkmal" und ggf.auch eine
"biomechanische Funktionsstörung" handeln kann ,haben Sie nach Ablehnung der Kostenübernahme für den Korrektureingriff seitens der Krankenkasse( mit einer bereits negativen Begutachtung durch den MDK) eine nicht unbedingt gute Ausgangsposition für ein Sozialgerichtsverfahren als weitere Möglichkeit des Vorgehens.Daher wäre auch dieser Schritt gut zu überlegen,denn dazu müssen Sie einen auf diesem Sektor kompetenten RA hinzuziehen.
Freundliche Grüße,
Prof.Dr.med.Ralf Thomas Michel
Ein Drüsenkörper ist beim Mann zweifelsohne als krankhafter Zustand zu werten und daher eine medizinische Indikation für eine subcutane Mastektomie. Die Kostenübernahme oder -nichtübernahme der Krankenkasse interessiert nur dann, wenn der Eingriff unter stationären Kautelen durchgeführt werden soll und nach DRG-System abgerechnet wird. Alles was ambulant läuft wir ohnehin über die KV bezahlt und nur der Arzt ist für das verantwortlich was er tut. Für Eingriffe die unter ambulanten Kautelen stattfinden ist eine Kostenübernahme unerheblich, da nach EBM mit der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) abgerechnet wird.
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