Ich habe eine beidseitige Gyno. Beidseitig mit Schmerzen verbunden. Wie sieht es aus mit Krankenkasse und Kostenübernahme?
Guten Tag!
Dies bedarf einer Abklärung. Bildgebende Verfahren (Sonographie, Mammographie), hormonelle Abklärung. Dann stellen Sie sich am besten bei einem FA für Pastische und Ästhestische Chirurgie vor, dieser wird Sie bezüglich der möglichen Therapieformen beraten und aufklären.
Bezügl. der Kostenübernahme ist Ihre KK zuständig.
Mit Besten Grüßen aus Wien, Dr. Saalabian
Wie die Kollegen bereits erwähnt haben, sollte zunächst abgeklärt werden, ob es eine Ursache für den von Ihnen beschriebenen Befund gibt. Sollten diese Untersuchungen ergebnislos bleiben, hängt es letztendlich vom Ausprägungsgrad der Gynäkomastie ab, ob die zuständige Krankenkasse sich an den anfallenden Behandlungskosten beteiligen wird. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich am besten an einen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Er wird Ihnen sicherlich auch bei der Koordinierung der Voruntersuchungen behilflich sein.
Hallo Dieterno,nach Abklärung des lokalen Befundes (z.B.Mammografie, Sonografie)und hormoneller Befunde müßte anders als bei einer Selbstzahlerleistung die Beurteilung ob es sich um eine Krankenkassenleistung handelt über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgen.
MfG Prof Dr Ralf Thomas Michel
Hallo Dieterno,
zunächst sollte die Ursache geklärt werden. Dazu gehört eine Untersuchung mittels Ultraschall, radiologische Darstellung der Brustdrüse, Hormonstatus und urologische Untersuchung. Wenn diese Befunde vorliegen lassen Sie Bilder (Fotos) von Ihrem Befund anfertigen. Danach reichen Sie dies alles bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kostenübernahme wird unterschiedlich gehandhabt, in Abhängigkeit vom Befund.
Viel Erfolg und Grüße aus Köln
C. Schmitz
Plastischer und Ästhetischer Chirurg
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