Mein Antrag bei meiner KK auf eine Mammareduktionsplastik wurde gleich nach der ersten Prüfung rundweg abgelehnt. Mit folgender Begründung: Eine Kostenübernahme für plastisch-chirurgische Operationen kommt nur in Betracht, wenn es sich um eine Krankheit im Sinne des SGB V handelt (regelwidriger Zustand, der ärztlicher Behandlung bedarf und Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat). Eine funktionelle Beeinträchtigung muß vorliegen. Mein Facharzt sagte mir, das die KK die Anträge im allgemeinen erst einmal ablehnen. Deshalb soll ich in Widerspruch gehen! Wie formuliert man so einen Widerspruch? Kann mir bitte jemand dabei helfen?
Hallo,
in einem Widerspruchantrag sollten alle körperlichen Symptome aufgeführt werden. Daneben muss die Forderung nach Untersuchung beim MdK stehen. Dort sprechen Sie ausschließlich von Ihren körperlichen Beschwerden und lassen sich auch nicht von respektlosen Bemerkungen aus dem Konzept bringen.
Wenn Sie Befunde mitbehandelnder Kollegen haben, fügen Sie diese Ihrem Schreiben bei (Hautarzt, Gynäkologe, Orthopäde)
Beste Grüße
Dr Sixtus Allert
Liebe Kiki,
wenn Sie den Widerspruch erheben, sollten Sie Befunde von Ihren behandelden Ärzten beifügen. Z.B. verursachen die großen Brüste sehr häüfig Rücken- und Schulterprobleme mit Langzeitfolgen. Bleiben Sie hartnäckig. Viel Erfolg wünscht Ihnen
Dr. Kamil Akhundov
Plastic and Reconstructive and Aesthetic Surgeon, (South Africa and Switzerland)
Post graduate Fellowship in Hand Surgery and Microsurgery (Japan)
Dermatology fellowship, Founder Stunning You
Berlin.
Wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Medizinrecht (w/m)!
Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen wird man Sie professionell beraten.
Beste Grüße aus Frankfurt,
Dr. med. Paul J. Edelmann.
Bereits zum 2. Mal wurde mein Antrag auf Kostenübernahme einer Mammareduktionsplastik abgelehnt. Der letzte Antrag ist mittlerweile vom Widerspruchsausschuss der Krankenkasse abgelehnt worden und somit bleibt mir nur noch der Weg einer Klage vorm Sozialgericht.. eine frustrierende Angelegenheit, die sich nun seit über 2 Jahren zieht.
Gibt es hier jemand mit Erfahrung bzgl. Argumentation und Beweislage vor Gericht? Natürlich werde ich innerhalb der Klage jedes mir vorliegende Attest anhängen und auch persönlich Stellung beziehen. Die formale Beratung durch einen Anwalt ist gegeben - jedoch nicht die inhaltliche.
Ich bin 25 Jahre alt, 169 cm groß, wiege 60 kg und habe eine Körbchengröße von 65H.
Ich bin über jeden Tipp dankbar! Viele Grüße
Liebe Moselza!
Die Kostenübernahme durch die Kasse ist leider sehr sehr schwierig. Welche Auflagen Ihre Krankenkasse hat, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Am besten Sie suchen sich einen sehr erfahrenen ästhetischen Chirurgen, der Ihnen bei der Datensammlung hilft.
Machen Sie sich bitte keine allzu großen Hoffnungen. Vielleicht ergibt sich eine andere Möglichkeit der Finanzierung?
Alles Liebe,
Ihr Dr. Arco
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