Voraussetzungen Kostenübernahme durch Krankenkasse

sei_kein_frosch
6.05.2009 · letzte Antwort: 25.08.2018

Hallo,

ich leide seit meiner frühen Jugend unter meiner sehr großen Brust.

Im Laufe der Jahre habe ich einen Rundrücken ausgebildet, es schmerzt bei längerem Stehen oder Sitzen ohne Anlehnen im Schultergürtelbereich, die Nackenmuskulatur ist chronisch verspannt (-> Spannungskopfschmerzen) und die Haut in der Unterbrustfalte ist ganzjährig gerötet, im Sommer oft entzündet und ich habe an dieser Stelle auch gerne mal ein Ekzem.

Aktuell trage ich BHs der Größe 90 H. Spaßeshalber habe ich eine Brust mal auf die Küchenwaage gelegt: knapp 2 kg; macht zusammen also 4 kg, was immer schön nach unten zieht und mittlerweile auch hängt (von Brustansatz bis Mamille sinds 20 cm) :-(

Leider wird die Brust auch durch Gewichtsreduktion nicht kleiner (letztes Jahr 10 kg Gewichtsabnahme, Körbchengröße blieb unverändert).

Hätte ich eine Chance, eine Brustverkleinerung von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen?

Vielen Dank & Herzliche Grüße seikeinfrosch

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Antworten (116)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten

Liebe Diana,
ich denke, Sie haben schon wertvolle Hinweise bekommen. Es ist leider sehr unterschiedlich, wie entschieden wird, manchmal hat man das Gefühl, dass es davon abhängt, bei wem man beim Medizinischem Dienst landet. Auf jeden Fall ist es günstig, wenn Sie vor einem Antrag bei der KK Ihr Gewicht normalisiert haben (denken Sie dabei bitte nicht nur an Diät sondernauch an eine gesunde Ernährung und viel Bewegung!), orthopädisch untersucht wurden und nachweisen können, dass durch reine Krankengymnastik das Problem nicht zu beseitigen ist. Dann stehen die Chancen bei Ihren Angaben gar nicht so schlecht, denke ich.
Mit besten ünschen,
Dr. Sven von Saldern

Ihre Befunde und Beschwerden müssen von einem Facharzt (z.B. für Plastische und Ästhetische Chirurgie) dokumentiert werden. Diese Unterlagen müssen Sie zu Ihrer Krankenkasse bringen. Dort überprüft der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) inwieweit eine medizinische Indikation für eine Brustverkleinerung besteht.
Falls der Antrag abgelehnt wird, hätten Sie noch die Möglichkeit Einspruch einzulegen.
Insgesamt sind Ihre Chancen gut, dass die KK die Kosten für die OP übernimmt.


Viele Grüße aus Hannover

Dr. Muringaseril

2 Standorte in Baden-Württemberg, Niedersachsen...

Ihre Befunde und Beschwerden müssen von einem Facharzt (z.B. für Plastische und Ästhetische Chirurgie) dokumentiert werden. Diese Unterlagen müssen Sie zu Ihrer Krankenkasse bringen. Dort überprüft der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) inwieweit eine medizinische Indikation für eine Brustverkleinerung besteht.
Falls der Antrag abgelehnt wird, hätten Sie noch die Möglichkeit Einspruch einzulegen.

Viele Grüße aus Hannover

Dr. Muringaseril

2 Standorte in Baden-Württemberg, Niedersachsen...

Anhand der Daten die Sie angeben scheint eine Kostenübernahme möglich. Die Beschwerden durch die zu große Brust mit weiteren Befunden (z.B. Ekzeme in der Unterbrustfalte.......) müssen von einem FA dokumentiert werden. Diese Unterlagen reichen Sie dann bei Ihrer KK ein.

Grüße aus Hannover

Dr. Muringaseril

2 Standorte in Baden-Württemberg, Niedersachsen...

Dr. Edelmann befindet sich bis zum 10.06.2013 in seinem 7. humanitären Interplast-Einsatz in Sibirien, wo er vornehmlich Kinder mit Lippenspalten, Gaumenspalten und anderen angeborenen Missbildungen im Gesichtsbereich operiert.

Dr. Edelmann kann sich in diesem Zeitraum nicht an der Beantwortung Ihrer Fragen beteiligen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Praxis Dr. Edelmann
4.9
(63)
Frankfurt am Main

liebe Sanna,
bei den vorliegenden Fakten dürften einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse nichts im Wege stehen. Wenn Sie vorhaben, weiter abzunehmen, wozu ich Ihnen raten würde, warten Sie lieber ab, bis Sie Ihr angstrebtes Gewicht erreicht haben.
Ich finde es aber toll, dass sie so viel abgenommen haben, dazu gehört viel Disziplin. Um eine Gewichtsabnahme zu erleichtert, rate ich Ihnen, jeden 2. Tag schwimmen zu gehen, da belastet die Gelenke nicht. Walking und Fahrrad fahren wäre auch nicht schlecht. Wenn Sie einen Ernährungsberater konsultieren oder vielleicht schon haben, müßte es auch ohne Sport klappen der die Gelenke belastet. Versuchen Sie mal, nur noch morgens Kohlenhydrate zu sich zu nehmen, evtl.mittags ein wenig, abends nur noch Gemüse und Fleisch oder Fisch, wenig Fett und außerdem keine Süßigkeiten, kein Alkohol.Bei Heißhunger lieber ein paar Nüsse statt Süßigkeiten.
Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg bei einer weiteren Gewichtsabnahme.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. med. Stefan Schill
Nofretete-Klinik Bonn

Hallo Sanna,

die Frage müssen dem Chefarzt der KK stellen. In Österreich wird die OP üblicherweise nur bei normalem BMI bewilligt, Ausnahmen kann es geben, also viel Glück beim Versuch und beim weiteren Abnehmen, gratuliere für die 37 Kg !!

Sanna vom 30.05.2013 12:08h

Liebe Sanna,

Sie haben schon einen richtig großen Erfolg in puncto Gewichtsreduktion erzielt. Das ist fantastisch und zeigt Ihnen, dass Sie auf dem richtigen Weg sind.
Eine von Ihnen gewünscht konkrete Aussage kann hier Niemand machen, weil jede Entscheidung der KK bzgl eine Kostenübernahme eine Einzelentscheidung ist.

"...Durch meine psyschiche Vorbelastung (komplexe PTBS) möchte ich mich nicht einfach in ein Verfahren stürzen, das keine guten Aussichten hat, da mich dies nochmal zurückwerfen könnte."
Um diesen Fall zu umgehen, müssen Sie sich weiterhin in Richtung Idealgewicht vorarbeiten. Ansonsten ist erfahrungsgemäß eine Ablehnung der KK wahrscheinlicher als eine Zusage zur Reduktionsplastik.

Nur Mut! Sie schaffen es, denn Sie haben Disziplin bewiesen und ein realistisches Ziel vor Augen.

Alle guten Wünsche,

Dr. med. Paul J. Edelmann.

Praxis Dr. Edelmann
4.9
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Frankfurt am Main

Arakiba vom 27.05.2013 15:40h

Die Vorgehensweise ist immer die selbe, Annika:

Sie brauchen Befundberichte mit Dokumentation der medizinischen Operationsindikation von einem

- Facharzt für Gynäkologie (ggf. zusätzl. eines Plastischen Chirurgen)
- Facharzt für Orthopädie
- Facharzt für Dermatologie

Ein geschätztes Reduktionsvolumen von über 500g / Seite muss von Ihrem Gynäkologen dokumentiert sein, stellt eine Indikation zur Rektionsoperation dar und ist in der Vergangenheit vor Gericht auch eingeklagt worden - im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme wenden Sie sich an eine/n Fach/anältin/anwalt für Medizinirecht, der fachgerecht Einspruch einlegt.
Es mag ein langwiriger Weg sein, der sich aber - Ihre angegebenen Körpermaße zugrunde legend - erfolgreich sein sollte.

Mein Glückwunsch zu Ihrer enormen Gewichtsreduktion!

Viel Erfolg weiterhin, Annika!

Dr. med. Paul J. Edelmann.

Praxis Dr. Edelmann
4.9
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Frankfurt am Main

Hallo, ich kann Ihnen nur raten, auf jeden Fall Widerspruch einzulegen. Der MdK beruft sich immer darauf, dass es keine ausreichenden Studien gibt, die belegen, dass die Bechwerden nach einer Brustverkleinerung auch nachlassen. Abgesehen davon, dass es solche Studien durchaus inzwischen gibt, ist ein starre Grenze einfach von sich aus unmöglich und schon fast unverschämt. Selbst wenn der MdK von seiner Position nicht abweicht, können sie noch einmal Widerspruch einlegen und die Angelegenheit wird dann intern den Gremien der KK vorgelegt, oft mit anderem Ergebnis. Dann haben Sie noch die Mögichkeit zu klagen, was zwar lange dauert, vor dem Sozialgericht aber vorerst aber nicht teuer ist.
Herzliche Grüße,
Dr. Sven von Saldern

FroehlicheBlume vom 24.05.2013 12:57h

Kopf hoch!
Die Aussage des MKD bzgl. der "gesetzliche geregelten 1500g Reduktionsgewichts pro Seite" ist schlichtweg falsch, vollkommen aus der Luft gegriffen und wirklich eine Frechheit.
Legen Sie sofort Einspruch ein! Sie haben gemäß Ihrer Körpermaße die allerbesten Chancen auf eine Kostendeckungszusage. Ein Einspruch gegen die Entscheidung lohnt auf jeden Fall!
Ihr Anwalt für Medizinrecht wird sich freuen - das ist ein dankbarer Auftrag mit Erfolgsgarantie.

Alles Gute und liebe Grüße,

Dr. med. Paul J. Edelmann.

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Hallo Froehliche Blume,die pauschalierte "Einheitsangabe" 1500 g Resektiondgewicht je Seite sei für die Übernahme der OP-Kosten die Voraussetzung ist natürlich medizinischer Unsinn.Bei einer ganzen Reihe von kassengenehmigten Reduktionsplastiken habe ich zwischen 400-600g pro Seite entfernt mit dem Ergebnis einer deutlichen Schmerzentlastung.
Empfehlung:holen Sie ggf.noch eine dermatologische Befundung ein(möglicherweise besteht bei Ihnen in der warmen Jahreszeit eine infektiöse Dermatitis in der Brustumschlagfalte) und widersprechen Sie der Beurteilung durch den MDK ggf.mit anwaltlicher Unterstützung.Bei den Dimensionen Ihrer Brüste müßte ein mediz.Indikation zur Verkleinerung gegeben sein.Lassen Sie nicht locker !
Viel Erfolg !
Prof.Dr.Ralf Thomas Michel

Prof. Dr. med. habil. Ralf-Thomas Michel
(0)
4 Standorte in Hessen, Rheinland-Pfalz...

Alles Gute und viel Erfolg!

Beste Grüße

Dr. Muringaseril

2 Standorte in Baden-Württemberg, Niedersachsen...

Mit den klinischen Befunden, die Sie bereits jetzt nachweisen können, sind die Chancen auf eine Zusage zur Kostenübernahme sehr gut.

Grüße aus Hannover

Dr. Muringaseril

2 Standorte in Baden-Württemberg, Niedersachsen...

FroehlicheBlume vom 21.05.2013 19:17h

Sehr gut! Viel Erfolg am Freitag! Lassen Sie uns zur gegebenen Zeit die Entscheidung wissen?

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Schokocookie 17.05.2013
Eine Brustverkleinerung ist bei Ihnen in jedem Fall möglich. Eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse sehr wahrscheinlich. Allerdings würde ich der Krankenkasse eine Beurteilung vom Gynäkologen und einem plastischen ästhetischen Chirurgen vorlegen, damit die Krankenkasse das Beschwerdebild beurteilen kann.
Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.
Dr. med. Stefan Schill, Nofretet-Klinik Bonn

FroehlicheBlume vom 18.05.2013 21:26h

Sie sind sehr gut vorbereitet und haben die besten Chancen auf eine positive Entscheidung des MDK.
Achten Sie jedenfalls darauf, dass Sie die psychische Komponente nicht ansprechen - diese bleibt bei der Entscheidung der KK vollkommen außen vor.
Sollten Hautirritationen in Form von Rötung oder wiederkehrende Infektionen (vornehmlich in der Brustumschlagfalte = Inframammarfalte)auftreten, so wäre eine entsprechender Bericht eines Dermatologen vorteilhaft, sollte aber in Ihrem Falle tatsächlich nicht entscheidend sein.
Herr Turkof hat recht; die Angabe, dass mehr als 500g Gewebe pro Seite entfernt werden, ist wichtig.

Viel Erfolg aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann.

Praxis Dr. Edelmann
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Frankfurt am Main

Bei Vorliegen einer Mammahyperplasie mit langstreckiger Aufliegefläche auf der Thoraxwand leiden die Patientinnen insbesondere in den Sommermonaten häufig unter chronischen, in den Unterbrustfalten lokalisierten Hautausschlägen. Wenn Ihnen diese Beschwerdesymptomatik ebenfalls vertraut sein sollte, empfehle ich Ihnen, im Rahmen des Vorstellungsgesprächs beim MdK davon zu berichten.

Sie sind ohnehin perfekt vorbereitet. Wichtig ist noch, dass irgendwo steht, dass bei Ihnen mindestens 500g pro Seite zu entfernen sind...

Hallo Schokocookie,bei den angegebenen Körpermaßen haben Sie gute Voraussetzungen für eine Übernahme des Eingriffs durch die Krankenkasse.Vorgehen:
Orthopädische Befundung,Gynäkologische Befürwortung und evtl.noch eine dermatologische Befundung(bei ständigen entzündlichen Veränderungen im Brustumschlagbereich).
Damit sprechen Sie bei Ihrer Krankenkasse vor und bitten um einen Termin beim Med.Dienst.Dieser entscheidet dann,ob eine medizinische Indikation zu Reduktionsplastik vorliegt.
Viel Erfolg !
Prof.Dr.Ralf Thomas Michel

Prof. Dr. med. habil. Ralf-Thomas Michel
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Zur Klärung der Frage, ob eine Übernahme der Behandlungskosten durch Ihre Krankenkasse möglich ist, wenden Sie sich am besten an einen Arzt, der mit diesem Eingriff vertraut ist. Er wird Sie gegebenenfalls bei der Beantragung unterstützen. Dabei sollte beachtet werden, dass die alleinige Angabe von Rückenschmerzen und Einschnürungen durch die BH-Träger voraussichtlich nicht ausreichen wird, um eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu erwirken.

Schokocookie vom 17.05.2013 09:57h

Bei den von Ihnen angegebenen Daten ist eine Kostenübernahme durch die KK denkbar, ist aber nicht vorauszusagen, da dies immer eine Einzelentscheidung der KK ist.
Für einen Antrag auf Kostenübernahme brauchen Sie in erster Linie Befundberichte Ihres Gynäkologen, Plastischen Chirurgen und Orthopäden mit medizinischer Indikationsstellung zur Brustreduktionsplastik. Diese reichen Sie bei Ihrer KK ein und warten deren Antwort ab.

Viel Erfolg!

Dr. med. Paul J. Edelmann.

Praxis Dr. Edelmann
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Frankfurt am Main

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist davon abhängig, ob es sich um eine Erkrankung im Sinne des Sozialgesetztbuch (SGB V) handelt oder nicht.
Eine andere Definition wäre, ob nach den Richtlinien der WHO eine Erkrankung vorliegt oder nicht.
Die ganze Diskusiion hierzu, wann und ob eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erfolgen hat, muss also diesen einen Punkt klären.
Deshalb sind alle Zusatz-Untersuchungen nützlich, die helfen, eine Erkrankung im Sinne des SGB V nachzuweisen.
Vor diesem Hintergrund sollte man die ganze Problematik sehen. Erschwerend kommt hinzu, dass der MDK in der Regel nicht objektiv entscheidet und unterschiedliche Auslegungen der hierzzu vorhandenen wissenschaftlichen Literatur sich angeeignet hat.
Trotzdem gelingt es immer wieder, bei entsprechender Ausdauer eine Kostenzusage zu erwirken - das sollte Ansporn sein.

DR. E. HÖFTER
PLASTISCHE CHIRURGIE AN DER ROTKREUZKLINIK

Dr. med. Eugen Höfter
5
(8)
München

Hier kann etwas nicht stimmen ! Die Ärztin wird wohl kaum wissentlich ein falsche Auskunft geben ! Vielleicht haben Sie das falsch verstanden, jedenfalls gilt in Österreich 500g Resektionsgewicht / Seite als Richtlinie für eine KK-Bewilligung, da kann es wohl kaum sein, dass in Deutschland das 3 Fache notwendig ist !! Ich kann mich auch nicht erinnern, jemals in meinem Leben bei einer Frau 1500 g / Seite verkleinert zu haben, mein absolut größtes Gewicht war 1250 / Seite. Das ist einfach vollkommen irreal, ich habe noch nie eine Frau gesehen, die bei normalen BMI so große Brüste hat, dass tatsächlich 1500 zu entfernen sind um ein Körbchen b/c zu erzielen. Bitte lassen Sie sich von der ´Deutschen Gesellschaft für Plast Chirurgie die Richtlinien zusenden, und wenn das wirklich stimmen sollte, dass man bei Ihnen in Deutschland 1500g Resektionsgewicht pro Seite für eine Kostenünernahme notwendig sind, dann bin ich mit meinem Latein am Ende....

Konsultieren Sie mit dem Sozialmedizinischen Gutachten Ihren Operateur. Wenn dieser bei der Durchsicht der Unterlagen feststellt, dass die Argumentationskette nicht schlüssig nachvollziehbar ist, wird er Sie bestimmt beim Verfassen eines Widerspruchs unterstützen. An den Diskussionsbeiträgen können Sie erkennen, das das geforderte Resektionsgewicht beispielsweise ein Grund sein könnte, warum Sie die Hoffnung noch nicht aufgeben sollten.

FroehicheBlume vom 20.04.2013 13:25h

Auch Ihnen rate ich, von einer/einem Fachanwältin/anwalt für Medizinrecht Einspruch gegen den Negativbescheid einzulegen.
Aufgrund des Sonographiebefundes, Ihrer schmerzhaften Brüste, die eine Hormontherapie notwendig machen und aufgrund Ihrer idealen Körpermaße von 160cm und 50kg haben Sie sehr gute Chancen auf eine Kostenübernahme durch die KK.
Nicht aufgeben!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Praxis Dr. Edelmann
4.9
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