Kostenübernahme - welche Gutachten brauche ich für KK?

Miri1718
16.10.2013 · letzte Antwort: 26.01.2021

Hallo!

Ich möchte ja die Mammareduktion durchführen lassen & brauche noch die Genehmigung für die Kostenübernahme von der KK.

Und ich möchte auch so viele Gutachten wie möglich mit belegen.

Meine Frage jetzt: Brauche ich ein/e spezielle/s Bestätigung/Gutachten oder reicht es, wenn ich den Arztbrief (den z.B. die Orthopädin, Frauenarzt meinem Hausarzt geschickt hat) kopiere und beilege?

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Antworten (5)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten

Hallo Miri,für eine Vorstellung beim Medizinischen Dienst (über Ihre Krankenkasse) sollten Sie folgende fachärztliche Befundberichte(keine Kopien von Arztbriefen) vorbereiten:
1.Befundbericht Gynäkologie/Plast.Chirurgie evtl.zusätzlich Hausarzt
2.Befundbericht Orthopädie
3.Befundbericht ggf.auch Dermatologie(sofern eine rezidivierende intertriginöse Dermatitis im Brustumschlagbereich besteht)
Mit diesen Papieren sprechen Sie bei Ihrer Krankenkasse vor und bitten um einen Termin beim Medizinischen Dienst.
Viel Glück,
Prof.Dr.med.Ralf Thomas Michel

Prof. Dr. med. habil. Ralf-Thomas Michel
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4 Standorte in Hessen, Rheinland-Pfalz...

Liebe Miri1718,
je mehr Befunde Sie einreichen, desto besser Ihre Chancen auf Kostenübernahme. Fügen Sie also Befunde aller Disziplinen mit bei. Ich drücke Ihnen die Daumen!
Herzliche Grüße,
Ihre
Dr. Luise Berger

Hallo Miri1718!

Es ist sinnvoll einen Bericht von Ihrem Gynäkologen oder einem plastischen Chirurgen, einem Orthopäden ( wenn z.B. Rückenprobleme vorliegen),ggf. einem Dermatologen ( wenn sich unter der Brust Entzündungen finden) und ggf. von einem Psychologen ( falls sie deswegen psychische Probleme haben) bei der Krankenkasse einzureichen.
Entsprechendes Fotomaterial direkt mit einzusenden ist auch zu empfehlen.
Aus diesen Unterlagen muss für die Krankenkasse zu entnehmen sein, dass es sich um eine medizinische Notwendigkeit für eine Mamma-Reduktion handelt nicht um ein rein ästhetisches Anliegen.

MfG

A. Ulatowski
Ruhr Aesthetic

Ihre Befunde und Beschwerden müssen von einem Facharzt (z.B. für Plastische und Ästhetische Chirurgie) dokumentiert werden. Diese Unterlagen müssen Sie zu Ihrer Krankenkasse bringen. Dort überprüft der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) inwieweit eine medizinische Indikation für eine Brustverkleinerung besteht.
Falls der Antrag abgelehnt wird, hätten Sie noch die Möglichkeit Einspruch einzulegen.

Viele Grüße

Dr. Muringaseril

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