Gynäkomastie Folgekostenversicherung

Tobsen
28.10.2024 · letzte Antwort: Heute

Hallo, ich hatte vor ein paar Wochen eine Gynäkomastie Operation.

Der Chirurg hat nicht alles an Drüsengewebe rausgeholt und nur eine Teilentfernung gemacht. Mein Wunsch war aber das alles raus kommt. Ich laufe also immernoch mit Gynäkomastie rum, die man deutlich sieht. (Tischtennisball groß ungefähr) Ich habe also ca 5000 Euro umsonst ausgegeben.

Wenn ich eine Korrektur verlange wird dies von der Folgekostenversicherung übernommen ? Und kann ich das dann auch von einen anderen Chirurg machen lassen ?

Ich bin sehr enttäuscht das ein qualifizierter Chirurg einfach sein Ding macht mit MEINEM körper und nicht auf mein Wunsch eingegangen ist ...

Ich bin dankbar für jede Antwort.

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Antworten (4)

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Natürlich nicht. Es handelt sich ja um keine Komplikation.

Hallo Tobsen,

Wurde nur die Teuldrüse entfernt oder wurde zusätzlich auch eine Fettabsaugung durchgeführt ?
Eine vollständige Entfernung der Brustdrüse sollte in der Regel auch nicht durchgeführt werden. Normalerweise wird ein kleiner Rest direkt hinter der Brustwarze belassen um das Einsinken der Brustwarzen zu verhindern.
Allerdings sollte dies auch vor der OP besprochen werden.

Liebe Grüße aus Stuttgart
Dr. Tobias Kalt
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Guten Morgen,

Ihre Krankenversicherung ist hier der richtige Ansprechpartner, weil diese die erste Frage beantwortet und ggf. bei unvollständiger Leistung sich um den Regress kümmert.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. K. Sawatzki, München

Hallo,
Ich empfehle, dass zunächst genau geschaut wird, was die Schwellung ausmacht. Lassen Sie eine Ultraschalluntersuchung machen.
Restdrüse und Restfett sind üblicherweise nicht abgedeckt durch eine FKV, es sei denn Sie haben einen Ästhetikzusatz.
Serom, Narben, Hämatom ist in der Regel abgedeckt.
Bleiben Sie im guten Kontakt zu dem Operateur - auch er /sie wird an einem glücklichen Patient interessiert sein. Nach 5 Wochen ist noch nicht das Endergebnis erreicht.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. E.M. Noah

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