Brustverkleinerung von 95H bei 70kg - Ablehnung der Krankenkasse

Edel
Edel
17.01.2017 · letzte Antwort: 31.01.2017

Hallo, ich würde mich über Antworten und Meinungen zu meinem Bericht freuen.

Meine Tochter Marie, (17 Jahre alt) leidet sehr unter ihrer zu großen und schweren Brust. Bei 70 Kilo Körpergewicht, trägt sie einen BH in der Größe: 95 H. Die einen Brust wiegt 1,1 und die andere 1,3 Kilo. Es liegt also auch eine Asymmetrie vor. Die Brüste hängen weit und schwer über den Magen bis knapp oberhalb des Bauchnabel's. Körperliche und psychische Symptome sind: Ständige Nacken- und Rückenschmerzen, Schlaflosigkeit, mittlerweile auch Haltungsschäden, sowie recht starke Komplexe. Marie hatte schon mit 11 Jahren eine recht große Brust, weswegen sie oft gehänselt, gar gemobbt wurde. Als die Brust noch größer und schwerer wurde, die Schmerzen hinzu kamen, führten wir einige Gespräche, was eine Linderung verschaffen könnte, denn ein guter BH (der bei uns in der Stadt, gar im Internet nur schwer zu finden ist) reicht nicht aus. Somit kamen wir auf eine Brustverkleinerung. Es ist der Wunsch meiner Tochter, den ich wegen den "Nebenwirkungen" befürworte! Marie hat sich bei 3 Ärzten Rat geholt. Einmal bei ihrem Gynäkologen, bei einem plastischen Chirurg, der die OP auch durchführen würde und bei dem Psychologen. Diese 3 Ärzte bestätigten in Berichten (Gutachten), dass eine Brustverkleinerung unumgänglich sei und nur diese eine Linderung bringen würde. Vor allem könnte man auch somit weitere Haltungsschäden vorbeugen.

Wir haben einen Antrag, mit den 3 Berichten bei unserer Krankenkasse für eine Mammareduktionsplastik abgegeben. Dieser wurde ohne meine Tochter gesehen zu haben abgelehnt. Wir haben dann sofort Widerspruch eingelegt, das war am 6. Oktober 2016 Am 18. November wurde Marie zum sozialmedizinischen Dienst für eine Untersuchung eingeladen. Diese Untersuchung wurde gemacht und meine Tochter musste sich u.a. anhören, dass Rückenschmerzen nicht von einer zu großen Brust kommen können. -Um ehrlich zu sein, konnte ich über diese Aussage nur den Kopf schütteln!- Es wurde über die komplette Familie Fragen gestellt, sowie über andere Dinge, die nichts mit Schmerzen und Komplexen zu tun hat. Aber nun gut, das ist wohl so.. Es hieß, es dauere etwa 1-2 Wochen, bis ein Bescheid käme. Am 28. November rief meine Tochter bei der KK an und man sagte ihr, dass der Widerspruch abgelehnt wurde. Das sei zwar noch nicht offiziell, aber er könnte ihr schon mal das, was im "Computer vermerkt" ist ausdrucken und per Post zusenden. Am 30. November kam dann die Post, mit einer erneuten Ablehnung. Wie erwähnt, nichts offizielles. Es stand auch nicht -Widerspruchsbescheid-, sondern Widerspruchsverfahren für Frau Marie ... als Überschrift.

Der offizielle Widerspruchsbescheid kam am 3. Januar 2017.

Liegt das alles in den für die Krankenkasse vorgegebenen Fristen?

Ich will noch erwähnen, dass meine Tochter schon von Kind ab unter einer sozialen Phobie leidet und diesbezüglich bei einer Kinder- und Jugendpsychologin in einer Therapie ist. Diese Therapie hat absolut nichts mit ihrer großen Brust zu tun. Vor kurzem, war sie bei einem Psychiater WEGEN ihrer großen Brust. Die Hemmungen und Komplexe, haben ihres dazu getan, dass Marie im Sommer kaum das Haus verlässt und die permanenten Schlafstörungen diesbezüglich, machen Marie komplett "lahm". Ich überlege, wie ich es anders ausdrücken könnte.. Sie wurde sehr lustlos. Der Psychiater verschrieb ihr leichte Schlaftabletten, die absolut nicht abhängig machen, damit sie mal abschalten und schlafen kann (jedoch auch ohne Erfolg). Dieser schrieb unter anderem den Bericht, der die Brustverkleinerung befürwortet.

Das schreibe ich Ihnen nur, weil die Krankenkasse sehr heftig auf der Psyche meiner Tochter rumreitet und meine Tochter sehr sehr traurig damit gemacht hat. Denn in dem Bericht steht immer wieder, der psychisch kranke Patient, die psychisch kranke Patientin.. Das psychatrische Krankheitsbild würde im Vordergrund stehen und deswegen sei eine OP nicht empfohlen.

Da wir nicht mehr weiter wissen und definitiv keine Besserung in Sicht ist, habe heute beim Sozialgericht gegen die Krankenkasse eine Klage eingereicht. Ich weiß nicht ob es etwas bringt, aber täglich sein Kind zu sehen, dass extrem unter ihrer großen Brust leidet und das mit Schmerzen, ist ein Versuch wert. Und laut Paragraph 39, 27 Abs.1 Nr.5 fünftes Buch Sozialgesetzbuch, haben Versicherte einen Anspruch auf Krankenhausbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Laut Krankenkasse hat Marie keinen Anspruch auf eine Krankenhausbehandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse, weil keine Krankheit im versicherungsrechtlichen Sinne vorliegt. Voraussetzung hierfür ist eine Notwendigkeit einer Heilbehandlung oder das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit. Körperliche Mängel erfüllen diesen Tatbestand dann, wenn ein krankhafter organischer Befund vorliegt.

Zu der Frage, ob im vorliegenden Fall eine Krankheit im versicherungsrechtlichen Sinne vorliegt, hat sich der Sozialmedizinische Dienst nach körperliche Untersuchung in seinem Gutachten wie folgt geäußert:

Zusammenfassend liegt bei Frau ... zwar eine Mammahypertrophie beidseits vor, sie zeigt unter der Brust jedoch keine therapierefraktären Hautveränderungen. Der Befund ist in bekleideten Zustand nicht augenfällig, so dass kein entstellendes Zustandsbild vorliegt und auch kein regelwidriger Zustand, der die Körperfunktion beeinträchtigt. Insofern kann die Kostenübernahme für die geplante Mammareduktionsplastik bei im Vordergrund stehendem psychiatrischen Krankheitsbild nicht empfohlen werden.

Die Arztberichte, wie das Gutachten, hat hier keinerlei Wirkung gezeigt. Auch die Schmerzen und alles was meine Tochter äußerte, wurde anscheinend nicht wahrgenommen.

Jetzt versuche ich in Erfahrung zu bringen ob die Frist des offiziellen Widerspruchsbescheid überschritten ist und hoffe parallel dazu, dass die Klage beim Sozialgericht ist für Gerechtigkeit sorgt.

Liebe Grüße an alle Leidensgenossinen

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Antworten (7)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten

Hallo.
Mein Rat wäre nun Prioritäten zu setzen.
Es ist für das Wohl Ihres Kindes jetzt das Wichtigste zu unterscheiden, was im Vordergrund steht.
Ist es die große Brust ?
Ist es eine tatsächliche, von der Brust unabhängige, psychische Problematik ?
Aus der Erfahrung vieler Anträge, die wir an der Universitätsklinik für unsere Patienten stellten, kann ich Ihnen nur raten die psychische Erkrankung aus der Beurteilung für die Entscheidung der Brust herauszulassen. Denn sonst wird auch ein unabhängiger Gutachter empfehlen zuerst die psychische Erkrankung zu behandeln.
Also, wie vorgehen?
Sie brauchen jetzt Bestätigungen von beispielsweise einem Orthopäden UND einem Chiropraktiker, die die Rückenbeschwerden in einen Zusammenhang mit der Brust bringen, das wird auch so sein und sollte kein Problem darstellen. Des weiteren können andere Symptome geschildert werden, wie stark einschneidende BH-Träger (das gehört in den Bericht des Plastischen Chirurgen) oder auch Hautirritationen im Unterbrustbereich (im Sommer häufig, fragen Sie Ihre Tochter: jucken, Wunden etc)
Ihr Plastischer Chirurg muß ein ausführlichen Bericht schreiben, in dem er eindeutig die MEDIZINISCHE INDIKATION für die Reduktion stellt. So wie Sie es beschrieben, sollte es möglich sein Recht zu bekommen. Weisen Sie Ihren Anwalt darauf hin, dass in anderen Bundesländern, wie in Baden Württemberg und Bayern in Ihrem Fall die Kostenübernahme selbstverständlich wäre. Es kann also nicht sein, dass hier Nachteile durc

Hallo
Lesen Sie auf der deutschen Seite der pubmed die Hinweise zur Recherche.
Auf der englischen Seite der pubmed geben Sie Breast reduction ein.
Auf der Seite der ZB med geben Sie Brustverkleinerung ein.
S Allert

Dr. med. Sixtus Allert
4.2
(11)
2 Standorte in Niedersachsen

Hallo,
die Diskussion hier zeigt das ganze Elend unseres Versicherungssystems, wenn es um Einzelfallentscheidungen geht: es gibt keine objektivierbaren Parameter für die Kostenübernahme einer Brustverkleinerung. Die Kassen sind möglicherweise überregional aufgestellt, dennoch gibt es deutliche regionale Unterschiede, was die Quote der Übernahmen und die jeweiligen Argumentationen betrifft. Einzig bekannt sind zwei "eindeutige" Ablehnungsgründe: Übergewicht und psychische Faktoren. Wenn man allerdings Brustbefunde einer Kostenübernahme mit denen einer Ablehnung vergleicht, wird man zu erstaunlich unterschiedlichen Bewertungen kommen.
Leider trifft dies auch auf die Beurteilung durch die Sozialgerichte zu. Die sind nun im wesentlichen abhängig von vernünftigen Gutachten. Hier gibt es ebenfalls qualitative Unterschiede.
Die Kassen und deren MdK haben vor einigen Jahren einen Prüfbericht zu Mammareduktionen und Bauchdeckenplastiken für den internen Gebrauch zusammengestellt. Der enthält viele interessante Fakten nach Auswertung einiger Literatur. Es wäre schon schön, wenn sich die Kassen an den eigenen Bericht hielten. Der ist leider nicht öffentlich zugänglich. Versierte Plastische Chirurgen, die sehr viel mit Brustoperationen und Kostenübernahmeanträgen zu tun haben, dürften ihn kennen.
Öffentlich zugänglich sind alle Literaturdatenbanken wie pubmed oder die Datenbank der ZB med.
Googeln Sie diese Einrichtungen und suchen dann nach den von Ihnen favorisierten Begriffen.

Dr. med. Sixtus Allert
4.2
(11)
2 Standorte in Niedersachsen

Nein, selbstverständlich leider nicht.
Es ist ein Antrag auf Kostenübernahme mit einem ärztlichen Bericht, der die medizinische Indikation beschreibt, zu stellen.
Wir hören nur in der Kollegenschaft, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Kassen zustimmen, einfach erfahrungsgemäß höher ist, aber auch mit abnehmender Tendenz.
Mit freundlichen Grüßen
PD Dr A Steiert

Ich habe das geschrieben, weil ich Lamias Kommentare nicht so stehen lassen wollte...

Ich muss da leider noch einmal einhaken.
Ich habe als stellvertretender Klinikdirektor alle Krankenkassenanfragen einer großen Universitätsklinik bearbeitet und mit dem medizinischem Dienst immer wieder verhandeln müssen.
Ich kann Ihnen nur davon abraten mit der Psychischen Problematik zu argumentieren; klar ist, dass Sie in den Widerspruch gehen müssen; ggf. klagen. Das Argument mit der "Ungerechtigkeit durch das Bundesland" ist ein politisches Problem u sollten Sie von Ihrem Anwalt beurteilen lassen, nicht von Lamia

Hallo,
ob alle Fristen richtig eingehalten wurden (z.B. die nach dem relativ neuen Patientenrechtegesetz) wird Ihnen nur ein Anwalt sagen können.
Dass eine vernünftig durchgeführte Brustverkleinerung sowohl körperliche als auch seelische Unebenheiten ausgleichen kann, ist mittlerweile in zahlreichen Studien nachgewiesen worden. Das Ziel der Krankenkassen ist es aber, Kosten zu vermeiden. Das führt dann zu solchen subjektiv als absurd wahrgenommen Verläufen. Wenn der ganze Ablauf wie beschrieben ist, bleibt Ihnen der Weg über das Sozialgericht. Allerdings sollten Sie sich dabei anwaltlich vertreten lassen, Ein Kernpunkt des Verfahrens wird die Begutachtung durch einen Gutachter sein. Hier sollten Sie auf einen versierten Plastischen Chirurgen bestehen.
Leider dauert das Verfahren relativ lange.
Dazu wünsche ich Ihnen und Ihrer Tochter ausreichend Geduld und Erfolg.
Beste Grüße
Dr Sixtus Allert

Dr. med. Sixtus Allert
4.2
(11)
2 Standorte in Niedersachsen

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Erfahrung mit Orbishape bei Mammareduktionsplastik

Edel
Edel
30.01.2017 · letzte Antwort: 14.02.2019

Hallo, ich schrieb schon einen Beitrag bezüglich einem Mammareduktionsplastik Antrages bei meiner Tochter, der Abgelehnt wurde. Heute habe ich von einer OP gehört, bei der Orbishape, eine BH-Halbschale aus Silikon eingesetzt/an den Rippen verankert wird. Sie würde ca. 800,-€ kosten.

Kennt das jemand, oder hat schon jemand eine Erfahrung damit?

Ich freue mich über Antworten und verbleibe mit ganz lieben Grüßen, Edel

Antworten (6)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten

Hallo, das braucht man nicht feststellen, die Zusammensetzung liegt vor. Es ist aus 100% Silikon. Und ja man brauchte ein Training, aber es wurde eh nur in speziellen Prufzentren eingesetzt.
Bitte senden Sie mir eine PN .
Prof. E.M. Noah

Brustverkleinerung von 75F auf B/C, 19 Jahre, 169 cm über KK?

Hope1234
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ps: der Arzt meinte beim Schreiben an die KK würde er ehrlicherweise erwähnen müssen, dass voraussichtlich 400g entnommen werden wo die KK auch zustimmen wird - was heißt das?

Meine Fragen: - Kann bei meiner große davon ausgegangen werden dass ich Rückenprobleme bekomme? - Würde Sie eine OP jetzt befürworten oder nicht? - Kann man die KK auch bei einer geringeren Reduktionsmenge zum Zahlen bewegen? - Wäre eine Zweitmeinung vielleicht auch von einem niedergelassenen Arzt sinnvoll? - Sind niedergelassene Ärzte prinzipiell besser bzw was sind die Vor- und Nachteile?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen MFG

Antworten (3)

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Hallo,

Eine Brustverkleinerung sollte immer gut überlegt werden. Wenn Sie aber bereits „öfters wund“ sind unter der Brust, ist eine solche Operation sinnvoll. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Regel bei einem geplanten Resektionsgewicht von 500g pro Seite und einem „normalgewichtigen“ Body-Mass-Index. Bei einer derzeitigen Körbchengröße F ergibt eine solche Verkleinerung um 500g pro Seite wohl ein großes B- oder kleines C-Körbchen.

Eine Zweitmeinung einzuholen ist sicherlich sinnvoll. Um Ihnen eine kompetente Empfehlung geben zu können müsste ich Sie im Rahmen eines Beratungsgesprächs untersuchen. Dieses können Sie sich gerne unter 01 9971532 oder office@matiasek.com vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matiasek

Dr. Johannes Matiasek
Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
Lazarettgasse 25/1.Stock
1090 Wien
Tel: 01 9971532
Email: office@matiasek.com

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