Ich leide unter Übergewicht. Kann ich eine Brustverkleinerung vornehmen lassen?
Es kommt darauf an, wie stark das Übergewicht ausgebildet ist. Ausserdem ist auch wichtig, wie das Übergewicht verteilt ist, hier spielt auch die Körpergrösse eine wichtige Rolle. Grundsätzlich sollte das Ziel einer Brustverkleinerung eine korrekte Proportion der Körperregionen berücksichtigen, insofern ist bei Normalgewicht eher ein gutes Operationsergebniss zu erreichen. Trotzdem stellt Übergewicht alleine keine absolute Kontraindikation für den Eingriff dar.
das kommt auf ihren befund an.
Im Prinzip kann eine Brustverkleinerung auch mit Übergewicht durchgeführt werden. Wenn anschließend Gewicht abgenommen wird, kann die Brust erneut an Volumen verlieren und hängen. Es macht also Sinn zunächst das Wunschgewicht zu erreichen, dieses zu halten und dann eine Brust OP durchführen zu lassen. Andererseits gibt es viele Patientinnen die aufgrund einer zu großen Brust wegen der starken Schmerzen kein Sport machen können. Welches Vorgehen am Besten ist kann und sollte in einem ausführlichen Beratungsgespräch besprochen werden.
Beste Grüße
Wenn auch der Widerspruch bei der AOK nichts gebracht hat, müssen Sie die Klage in Erwägung ziehen. Lassen Sie sich aber von einem Plastischen Chirurgen mit Fotos und Attest (zahlt die Kasse auch nicht) bestätigen, dass mindestens 500 g pro Seite zu viel ist. Meist reicht es , der Kasse die Entschlossenheit zur Klage klar zu machen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind! Viel Glück.
tiana12 vom 29.09.2012
Geben Sie sich mit einer solchen Äußerung nicht zufrieden und
wenden Sie sich in letzter Instanz an eine/n Fachananwältin/anwalt für Medizinrecht. Es gibt entsprechende Gerichtsurteile.
Alles Gute,
Dr. med. Paul J. Edelmann.
tiana12 vom 28.98.2912 14:58h
Wurde in dem ärztlichen Befundbericht / der Kostendeckungsanfrage angegeben, dass ein geschätztes Reduktionsvolumen von über 500 g pro Seite vorliegt? Dann hätten Sie auf dem Klageweg eine gute Chance.
Alles Gute,
Dr. med. Paul J. Edelmann
Im Prinzip, ja. Sie sollten aber im eigenen Interesse vorher noch Ihr Gewicht verringen. Verliert man nach der OP weiter gewicht, können die Brüste wieder schlaffer werden.
Eine Brustverkleinerung können sie auch bei Übergewicht vornehmen lassen. Bedenken Sie aber bitte, dass die allgemeinen Operationsrisiken bei Übergewicht erhöht sind. Dies gilt sowohl für die Folgen an der Brust (Heilungsstörungen, nicht zufriedenstellende Form etc) als auch für die Narkose.
Wenn Sie nach der Operation abnehmen, wird es zu einem Absinken und Erschlaffen der Brust kommen, ein Abnehmen vor der Operation verspricht also ein schöneres und langfristigeres Ergebnis.
Guten Tag,
wir danken Ihnen für die Frage. Es ist sehr individuell, der plastischer Chirurg muss Sie sehen, muss Ihre Größe und Gewicht und selbstverständlicht Ihr Gesundheitszustand kennen, den Zustand beurteilen um darüber zu entscheiden. Man kann aber sagen, dass Sie sollten Ihre Waage korrigieren, abnehmen und erst dann, bei stabilisierte Waage, die Operation durchführen. Mit Brustverkleinerung haben auch alle plastische Chirurgen in GHC Klinik in Prag viele Erfahfungen, falls Sie möchten die Meinung des Artzes wissen, schicken Sie mir bitte Ihre Daten, Informationen über Ihr Gesundheitszustand unf Fotos von vorne und aus der Seiten.
Ich stehe Ihenn gerne zur Verfügung.
Viele liebe Grüße aus Prag
Marketa Konarikova
Senior Client Care Manager
GHC Klinik
Das Risiko einer Wundheilungsstörung steigt unverhältnismäßig mit Zunahme des Übergewichtes. Grundsätzlich ist eine Brustverkleinerung unter Berücksichtigung des erhöhten Risikos möglich. Erfahrungsgemäß wird durch eine Verkleinerung der Brüste jedoch die Körperharmonie verändert, so dass viele übergewichtige Patientinnen nach der Reduktion verstärkt Gewicht abnehmen und damit das Reduktionsergebnis verschlechtern.
Besser ist die vorherige Gewichtsreduktion. Man normalisiert das Wundheilungsrisiko und erhält ein harmonisches Gesamtergebnis.
Natürlich können Sie eine Brustverkleinerung vornehmen lassen. Falls Sie jedoch kurz- bis mittelfristig eine Gewichtsreduktion planen, sollten sie mit der Operation warten, bis das Wunschgewicht...
Alexa_Viator vom 09.05.2012
Die Krankenkassen sind erst einmal am längeren Hebel und stellen Bedingungen.
Bei einer vorangegangenen zweimaligen Absage wird Ihnen erfahrungsgemäß kein weiteres ärztliches Attest helfen, um die Sachbearbeiter/innen Ihrer Krankenkasse umzustimmen.
Ich denke, dass Sie die Hilfe eines Fachanwalts für Medizinrecht benötigen werden?! Oder Sie folgen den Bedingungen der Krankenkasse und reduzieren Ihr Gewicht.
Wie auch immer, viel Erfolg!
Dr. med. Paul J. Edelmann
Hallo,
mit Ihrem Problem sollten Sie zu einem Plastischen Chirurgen mit Kassenzulassung in Ihrer Nähe gehen, um sich untersuchen und beraten zu lassen. Nach Vermessung der Brust, Krankengeschichte und Photos wird - wenn notwednig - ein Kostenübernahmeantrag an die Kasse gestellt. Zusätzliche Befunde seitens Ihres Frauenarztes und Orthopäden können beigefügt werden.
Allerdings ist ein Annäherung an ein Normalgewicht aus vielen Gründen erstrebenswert. Das sollten Sie schon versuchen, zumal Krankenkassen Übergewicht sehr häufiig als bequemen Ablehnungsgrund nehmen. Gleichzeitig funktionieren die Kassen nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip, eine teilweise Kostenübernahme gibt es nicht. Gegen einen erlassenen Bescheid können Sie Widerspruch oder im Extremfall Klage einreichen, hierzu kann Ihnen Ihr Plastischer Chirurg dann aber mehr sagen.
Beste Grüße
Dr. Sixtus Allert
Sie sehen an den Antworten Ihrer Krankenkasse, dass die Entscheidungen in Abhängigkeit des jeweiligen Gutachters recht unterschiedlich ausfallen können. Diese Erfahrungen sollten Sie jedoch nicht entmutigen. Da eine Diskussion über den Sinn der geforderten Gewichtsreduktionen nicht zielführend sein wird, kann ein Umdenken bei Ihrer Krankenkasse vielleicht durch das Vortagen neuer Argumente erreicht werden. Beispielsweise könnte es hilfreich sein, wenn Sie sich bei Hautausschlägen im Bereich der Brustaufliegeflächen, welche durch konservative Behandlungsmethoden nicht zu beherrschen sind, diesen Befund von einem Hautarzt attestieren lassen würden.
Hallo Alexa Viator,ich würde Ihnen empfehlen einen weiteren Orthopäden aufzusuchen und Ihn um eine zusätzliche orthopädische Befundung zu bitten.Mit diesem weiteren Attest müßten Sie
dann Widerspruch gegen die Ablehnung seitens der Krankenkasse einlegen.
Mfg.Prof.Dr.Ralf-Thomas Michel
iel einer solchen Operation ist es, eine ästhetische und natürliche äußere Form und Größe der Brust zu erzielen. Eine Brustverkleinerung kann auch medizinisch angezeigt sein, wenn beispielsweise große Brüste zu Fehlhaltungen oder auch Hautschäden geführt haben. Zu diesem Eingriff werden die Brüste genau vermessen und die überschüssige Haut und das Fettgewebe im Rahmen einer Operation gerafft und entfernt.
Bei massivem Übergewicht muss man die Gesamtsituation im Einzelgespräch beurteilen. Häufig ist die Brust jedoch so groß, dass sportliche Betätigung kaum möglich ist und dann eine Reduktionsplastik schon vor dem Abnehmen sinnvoll erscheint. Manchmal ist dann jedoch nach drastischer Gewichtsreduktion noch eine Straffungsoperation erforderlich
Natürlich kann eine Brustverkleinerung mit Übergewicht durchgeführt werden. Erfolgt jedoch danach eine Gewichtsabnahme, dann kann die Brust erschlaffen und hängen. Also ist es sinnvoll erst das Wunschgewicht zu erzielen und dann eine Brust OP durchzuführen.
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