Hallo,
ich habe mich nach langem überlegen entschlossen - endlich über eine brustverkleinerung nachzudenken. - ich war also beim Frauenarzt, welcher mich da unterstützen wollte und bin auch zu einem Chirurgen, der alles vermessen hat und bin dann zur Krankenkasse, die mir nun gesagt haben dass sie es ablehnen werden.
zum einen : ich versteh überhaupt nicht wieso.. der chirug hat mir folgende Befunde erhoben..
ich bin 19 Jahre, wiege 65 kg und 160cm groß. jugulum-Mamillen-Abstand links 32 cm, rechts 33 cm Mamillen-Submammar-Abstand bds 17 cm Areoladurchmesser bds 8x8 cm diagnose: bezogen auf die körpergröse makromastie bds Therapie: Resektion von 800-800g Drüsen-Fettgewebe
Ich habe Körpchengröße 70HH und bin wirklich am verzweifeln.. Ich habe für den Antrag ein schreiben vom Chirurgen und vom Gynäkologen eingereicht und 2 Fotos. Darauf schrieb die Krankenkasse mir, dass es keine Studien dafür gäbe, dass die Rückenschmerzen von der Makromastie/Hypertrophie kommen. Ich solle lieber Krankengymnastik machen und zum Psychologen gehen. Ich weiß jetzt nicht, wie ich da gegen argumentieren soll.. und was ich in das widerspruchschreiben schreiben soll.. oder ob ich mich damit abfinden soll dass ich das selbst zahlen muss.. wenn ja, wüsste jemand wo ich das kostengünstig machen lassen kann? ich bin noch Schülerin - wohne allerdings alleine, beziehe halbweisenrente, Kindergeld und dänisches Bafög. Meine Eltern können da sicherlich nichts zu zahlen und bin deswegen auf eine "Finanzierung" bzw Ratenzahlung angewiesen. kann mir jemand rat geben?
Liebe Anna,
die Brustverkleinerung wird heute von den Kassen in der Regel abgelehnt. Viele Mädchen leiden zusätzlich unter der oft unwürdigen Untersuchungssituation und den Begleitumständen bei einer anwaltlichen Auseinandersetzung. Dafür gibt es viele disputable Gründe. Tatsache bleibt, dass Sie und viele andere Mädchen nachvollziehbar stark beeinträchtigt sind und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Bitte, achten Sie bei der Wahl des plastischen Chirurgen darauf, dass er über ausreichend Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt, d.h. den Eingriff häufig durchführt. Es ist eine sehr verantwortungsvolle Operation und muss daher gekonnt werden.Richten Sie sich bitte nicht unbedingt nach einem günstigen Preis, das halte ich nicht für angemessen und gelegentlich sogar für gefährlich. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg
Dr. med. Marian S. Mackowski
Guten Abend Annalena,
leider muß ich mich meinen Kollegen anschließen: es ist absolut unverständlich, warum in Ihrem Fall, sogleich auch viele Frauen das gleiche Schicksal haben, von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen nicht Unterstützung geboten wird. Wir wissen nachweislich, dass ein solcher Befund Rückenprobleme verursachen. Es tut mir wirklich leid, vielleicht, wenn Sie können, sollten Sie anwaltliche Hilfe versuchen.
Viel Glück und alles Gute
Dr. Dr. Wolfgang Funk
Hallo Annalenaruu,
es ist bedauerlich, aber es ist nun eben so. Die Kosten für den Eingriff werden von Ihrer Versicherung nicht übernommen. Das ist geprüft und entschieden.
Ratenzahlung gibt es beispielsweise bei Medassure o.ä.
Viel Erfolg
Hallo !
Vor Jahren gab es ein Grundsatzurteil ,dass eine zu große Brust nichts mit der Statik der Wirbelsäule zu tun hat .
Darüber haben sich die Krankenkassen sehr gefreut !!!
Wenn Sie diese Argumentationsschiene vorlegen ,ist es in der Regel so ,dass eine Kostenübernahme von der Kasse abgelehnt wird .
Ihrer Beschreibung nach leiden Sie wirklich unter einer zu großen Brust mit deutlichem
Hängen ( Ptose 3. Grades ).
Hierbei kommt es über die Zeit zu tiefen Furchen über der Schulterhöhe mit Druckschmerzen und Hautirritationen durch den BH-träger bedingt.
Im Bereich der Unterbrustfalte besteht in der Regel bei fehlender Abtrocknung eine feuchte Kammer, die ein
intertriginöses Ekzem auslösen kann.
So sieht man oft über die Jahre ein chronisch degeneratives Hautbild mit Erosionen und Juckreiz.
Diese Argumentation beschreibt ein Krankheitbild ,das sich im laufe der Jahre chronisch entwickeln kann.
Wenn Sie die Sachlage so dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse vortragen,
wird man eventuell einlenken und die medizinische Indikation erkennen.
Gruß aus Wiesbaden
Hallo Annlenaruu,
Brustverkleinerungen können, wie Sie ja sicher wissen, ab ca. Körbchengröße F von der Krankenkasse übernommen werden, wenn nachweisliche Beschwerden im Schulter-/Arm-Rückenbereich bestehen. Insofern verwundert die Ablehnung der Krankenkasse durchaus - aber leider beobachten wir solche Fälle immer wieder.
Wie wäre es, wenn Sie, nach Rücksprache mit Ihren Ärzten, sich eventuell noch ein aussagekräftiges Gutachten eines Orthopäden besorgen, welches Ihnen die Ursache Ihrer Beschwerden bescheinigt? Vielleicht erreichen Sie damit mehr bei Ihrer Krankenkasse, wenn Sie ein solches Gutachten dem Widerspruch beilegen.
Beste Grüße und Viel Erfolg!
Th. Nitzsche
Legen Sie unbedingt mit Hilfe eines Fachanwalts für Medizinrecht (w/m) Einspruch gegen diesen Entscheid der KK ein!
Gemäß Ihren Angaben haben Sie gute Chancen einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Viel Erfolg!
Dr. med. Paul J. Edelmann.
Meine Tochter (20) sieht sich selbst als agender. Sie plant, ihre Bruste vollständig entfernen zu lassen und möchte das in Prag bei einem plastischen Chirurgen durchführen lassen. Ganz davon abgesehen, dass ich dabei bin, sie wegen ihres Körperbilds dazu zu bewegen, dass sie sich therapeutisch mit der Thematik auseinandersetzt, würde mich aber folgendes interessieren: Lassen sich tschechische Chirurgen auf eine Mastektomie ein, weil die Patientin das will? Es handelt sich ausdrücklich NICHT um eine Brustverkleinerung. Auch geht es hier nicht um eine Transidentität. Sondern es geht darum, dass sie dieses Körperteil hasst und es loswerden möchte.
Hallo,
In Deutschland waere der Eingriff Körperverletzung und würde sicher von keinem seriösen Chirurgen durchgeführt werden.
Das Messer heilt die Seele nicht !
Für internationale Institute kann ich nicht sprechen, hoffe aber auf die selbe Ethik.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. E.M. Noah
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