Brustverkleinerung Kostenübernahme und Vorgehensweise

salara
14.08.2014 · letzte Antwort: 19.08.2014

Hallo, ich habe schon immer eine sehr große Oberweite (70 G) und bin insgesamt nicht überduchschnittlich schwer (64kg bei 1,72m Größe). Logischerweise macht mir die Oberweite zunehmend Probleme, ich habe unglaublich Rücken und Nackenschmerzen, wesegen ich auch schon Massagen und Physiotherapie verschrieben bekommen habe. Zudem sieht das auch alles echt nicht mehr schön aus. Daher liebäugel ich schon länger mit einer Brustverkleinerung und würde gern wissen, wie ich vorgehen muss, damit ich eine Chance auf Kostenübernahme habe. Meine KK ist die BKK VBU. Kann mir da jemand Tipps geben? Vielen Danke!

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Sie brauchen Befundberichte mit medizinischer Begründung für eine Brustreduktionsplastik von einem Facharzt für Gynäkologie (w/m), Orthopädie, Plastische und Ästhetische Chirurgie und ggf. Dermatologie (bei wiederkehrenden Hautirritationen bzw. -infektionen).

Geben Sie keine psychischen Gründe an - diese werden von den KK vollkommen ignoriert.

Die Arztberichte reichen Sie bei Ihrer KK ein. Daraufhin wird man Sie zum MDK einladen. Binnen weniger Wochen bekommen Sie eine schriftliche Benachrichtigung.

Sollte diese negativ ausfallen, legen Sie sofort Einspruch ein - und dies am besten mit Hilfe einer/s Fachanwältin/anwalts für Medizinrecht.

Viel Erfolg und Gruß aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann

Praxis Dr. Edelmann
4.9
(63)
Frankfurt am Main

Hallo Salara,

am besten stellen Sie sich bei einem Plastischen Chirurgen Ihrer Wahl vor, der eine Kassenzulassung hat. Dort kann Ihnen nach Beratung und Untersuchung ein Attest zur Vorlage bei der Krankenkasse ausgestellt werden. Entscheidend ist immer eine Erkrankung oder Entstellung, damit Kosten übernommen werden. Eine gute Dokumentation der Krankengymnastik oder auch von Entzündungen in der Unterbrustfalte durch einen Hautarzt sind dabei hilfreich. Ebenso sollte Ihnen Ihr Orthopäde ein Attest ausstellen.

Viel Erfolg

Dr. Christina Brunner

Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gern können wir Ihnen nützliche Hinweise auf den Weg geben, diese wären aber zu allgemein. Da die Kriterien sehr individuell zu betrachten sind (und Sie sowieso in Berlin wohnen), kommen Sie am Besten in unsere Sprechstunde zur Beratung. Dann, bezogen auf Ihren Befund, können wir alles genau besprechen. Zwecks Termin kontaktieren Sie uns gernoder telefonisch.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tribull

Hallo Salara,
die Versicherer haben feste Regeln für die Kostenübernahme. Die bloßen Beschwerden werden nicht allein genügen. Entscheidend sind die Masse und das zu erwartende Resektionsgewicht. Jetzt hängt es von Ihren Versicherungsbedingungen ab, wie sie eingestuft werden. Bitte nehmen Sie mit einem von uns (Facharzt für Plastische Chirurgie) Kontakt auf. Wir schreiben den dazugehörigen Befund. Die Kassen entscheiden aufgrund dem dann veranlassten Gutachten des MDK.

Grüße aus Karlsruhe

Dr. Reus

2 Standorte in Baden-Württemberg

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Toudie

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Hallo Toudie,
gerne schaue ich mir die Gutachten mal an und teile die Erfahrungen mit Ihnen, die meine Patienten mit den Krankenkassen gemacht haben. Es besteht prinzipiell natürlich auch noch die Möglichkeit vor dem Sozialgericht zu klagen. Die Erfolgschancen dafür sind allerdings nicht sehr groß.

Mit freundlichen Grüßen

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Hallo,
Aus meiner Sicht sollten Sie eine Bruststraffung mit sogenannter Autoprothese durchführen lassen. Das Restbrustgewebe scheint für eine reine Verkleinerung zu wenig.
Leider bezweifle ich, dass die KK bei Ihnen eine medizinische Indikation sieht. Einen Antrag sollten Sie aber dennoch stellen. Gerne sind wir behilflich.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. E.M. Noah

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