Brustverkleinerung bei Teenager: 75G, 165 cm, 62 kg

schilling04
schilling04
30.01.2017 · letzte Antwort: 31.01.2017

Hallo und guten Tag, meine Tochter, 15 Jahre leidet sehr unter ihrer großen Brust, sie hat mittlerweile schon Größe 75G bei einer Körpergröße von 1,65 cm und einem Gewicht von 62 kg. Ihr Wunsch ist nun eine Verkleinerung der Brust, da sie mittlweile täglich unter Rücken-und Nackenschmerzen leidet, oft Kopfschmerzen hat und auch unter der Brust oft entzündete Hautstellen bilden, da die Brust schon stark hängt und es durch Reibung und Schwitzen dort zu Entzündungen kommt. Ich muss dazu erwähnen, das sie sehr sportlich und durchtrainiert ist, sie spielt leistungsmässig Handball, auch hier stört natürlich die große Brust. Sie ist nun schon beim Orthopäden in Behandlung, aber selbst mit Physiotherapie etc. kommt es zu keinerlei Besserung der Beschwerden. Wir sind privat mit Beihilfeanspruch versichert und wir bräuchten nun ein paar Informationen, wie wir den Antrag auf Kostenübernahme in die Wege leiten. Ab welchem Alter ist eine Brustverkleinerung medizinisch möglich und vertretbar? Sollte man vor Antragstellung schon bei einem plastischen Chirurgen vorstellig werden um ggfs. ein Attest dem Antrag beizufügen oder veranlasst das dann die KV?? Wo findet man plastische Chirugen, die auch Erfahrungen mit Operationen an Teenagern haben? Vielleicht kann uns hier auch wer Infos geben, der auch privat KV ist.

Dankeschön

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Antworten (2)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten

Hallo,
Sehr schwieriges Thema.
Die Beschwerden sind nachvollziehbar und sicher ist die Operation die einzig effektive Hilfe.
In der DGPRÄC und auch VDÄPC gibt es eine klare Bekenntnis, dass Kinder und Jugendliche nur bei Fehlbildungen operiert werden sollten. Es ist einfach nicht klar, ob die Brustentwicklung schon abgeschlossen ist, das Gewicht reguliert ist und der Hormonhaushalt pos pubertär ist. So kann die Narbenentwicklung unter dem Einfluss der Wachstumshormone dramatisch sein.
Formal muss die atypische Entwicklung und Operationsindikation von einem Chirurgen, Plastiker oder operierender Gynäkologe bestätigt werden. Die Nebenatteste untermauern höchsten die Dringlichkeit, aber die Indikation muss der Chirurg stellen.
Lassen Sie sich genau beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. E.M. Noah

Sehr geehrte Frau Schilling,
Prof. Dr. Noah hat Ihnen im Wesentlichen die Argumente genannt und einen Weg aufgezeigt.
Dem kann ich mich nur anschließen.
Trotzdem gilt es ja auch zum Wohle Ihres Kindes eine Entscheidung zu treffen. Die Frage lautet diesbezüglich was schwerer wiegt, die Beschwerden und die bestehende körperliche und evtl. seelische Beeinträchtigung, die Ihre Tochter durch die zu großen Brüste erfährt oder doch die Risiken eines Eingriffs, wobei in erster Linie zu nennen wäre die möglicherweise verstärkte Narbenbildung und die vielleicht noch nicht vollständig ausgebildeten Brüsten, die also auch nach einem Eingriff noch wachsen könnten.
Fragen Sie sich doch zunächst einmal selbst, da beziehe ich natürlich Ihre Tochter ein, ob sich die Körpergröße und das Gewicht in den letzten 6 Monaten oder im letzten Jahr noch verändert hat. Wie unglücklich ist Ihr Kind wirklich. Vielleicht kann eine psychologische Beratung weiterhelfen. Sie könnten auch den Hormonspiegel bei einem Endokrinologen messen lassen. Kurzum, es geht darum, die Argumente für und wider zu sammeln und abzuwägen.
Viel Glück,
Ihr Dr. Meyer-Gattermann
http://meyer-gattermann.de/bereich/brustverkleinerung

Dr. med. Werner Meyer-Gattermann
5
(8)
Hannover
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