Brustverkleinerung - Atteste

jojo955239
jojo955239
17.09.2020 · letzte Antwort: 27.09.2020

Hallo,

ich würde mir gerne die Brüste verkleinern lassen. Ich war deswegen bereits bei einer Chirurgin und einem Orthopäden. Der Orthopäde hat mich nach der Frage, ob er aufgrund meiner Beschwerden ein Gutachen schreiben würde, direkt aus der Praxis geworfen (mit einer Verschreibung von Krankengymnastik). Jetzt habe ich Angst, dass das bei anderen Ärzten wieder passiert. Gibt es Tipps oder sogar eine Liste für Ärzte um München, die in geeigneten Fällen bereit sind Gutachten zu erstellen?

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Hallo Jojo, wie die Kollegen Bucher und Edelmann schreiben, Gutachten vom Orthopäden (der kann Ihnen nur dann ein Gutachten schreiben, wenn Sie vorher Krankengymnastik hatten und die nix bringt), Dermatologen und Gynäkologen, wichtig ist es auch Fotos beizulegen: von frontal, halbseitlich und seitlich.... Dabei muss am auch Ihre Arme sehen. Keine Selfies, sondern fotografieren lassen. Auf jeden Fall müssen Sie zum MDK und auch damit rechnen, dass das erste Gutachten auf jeden Fall abgelehnt wird. Dann müssen Sie Wiederspruch einlegen! Und grundsätzlich haben Sie nur dann eine Changse, wenn Sie Normalgewicht haben (BMI zwischen 19 und 24...). Viel Erfolg! Herzliche Grüsse aus München Dr Dr Christina Günter

Wenn bisher keine Konsultationen

1. bei einem Orthopäden (w/m/d), z.B. wegen Rückenbeschwerden
2. bei einem Dermatologen (w/m/d), z.B. wegen intermittierender Hautirritationen (z.B. Pilzinfektion)
stattgefunden haben und
3. keine Bescheinigung Ihres Gynäkologen (w/m/d) oder Plastischen Chirurgen (w/m/d) vorliegt, in der eine Mammahypertrophie dokumentiert ist,

werden Sie kaum eine Chance auf Kostenzusage Ihrer KK haben, jojo.

Gehen Sie vor wie von dem Kollegen Herrn Dr. Bucher empfohlen.

Beste Grüße aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann.

Praxis Dr. Edelmann
4.9
(63)
Frankfurt am Main

Die Krankenkassen gehen in der Regel davon aus, dass es sich um Gefälligkeitatteste handelt. Gutachten werden dafür nur vom medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt. Beantragen Sie einfach die Operation und verlangen eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst.

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