Brustverkleinerung abgelehnt was tun?

joda_82189381
9.01.2013 · letzte Antwort: 8.06.2013

Hallo, ich bin 30 Jahre alt und habe BH Größe 80 H-I. Habe einen Antrag bei der KK auf Brustverkleinerung gestellt, das haben die nun abgelehnt. Meine Rückenbeschwerden wären ein Volksleiden und nicht auf meine Brust zurückzuführen. Ausserdem würden sie zu meinem Körper passen ( bin 164ch groß und wiege ca 69kg) haben nur ein Bild meiner Brüste gesehen nicht vom Rest. Hat jemand eine Idee wie ich jetzt weiter vorgehen kann, werde auf jeden Fall Wiederspruch einlegen. Bin ziemlich verzweifelt,gebt mit Tipps :-(

Grüße Jessi

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Sie sollten auf jeden Fall ein entsprechendes Attest von einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie vorweisen. Das erhöhte Ihre Chancen deutlich!Prof. Dr. Nektarios SinisSINIS - ÄSTHETISCHE CHIRURGIE BERLIN

Achten Sie zunächst darauf, dass Sie die Einspruchsfrist einhalten! Diese ist in der Regel sehr kurz (meiner Meinung nach nur 4 Wochen)!


Grüße aus Hannover

Dr. Muringaseril

2 Standorte in Baden-Württemberg, Niedersachsen...

LOViiN vom 23.05.2013 21:37h

Glückwunsch!
Und alles Gute für Ihre Operation.

Praxis Dr. Edelmann
4.9
(63)
Frankfurt am Main

LOViiN vom 14.05.2013 19:06h

zu 1:) Davon können Sie nicht unbedingt ausgehen. Rufen Sie bei Ihrem Orthopäden an und erbitten freundlich seinen Bericht.

zu 2:) Die Gynäkologin befundet z.B. hypertrophe Mammae mit medizinischer Operationsindikation. Sie weiß sehr genau, wie sie bei entsprechendem Befund ihren Bericht für den MDK formuliert - ebenso schreibt der Orthopäde, Dermatologe und Plastische Chirurg die fachspezifische Befundung mit medizinischer Indikation (und Empfehlung) zur Brustreduktionsplastik.

Legen Sie die Berichte der verschiedenen Fachärzte gesammelt dem MKD vor mit entsprechendem Antrag auf Kostenübernahme zur Korrekturoperation.
So sind Sie als Patientin immer unmittelbar informiert über den Stand der Dinge.

Viel Erfolg und alles Gute aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann.

Praxis Dr. Edelmann
4.9
(63)
Frankfurt am Main

LOViiN vom 13.05.2013 19:40h

"...Da ich auch keinen Rechtsschutz habe kann ich leider auch nicht mit einer Klage drohen :( "
Oftmals reicht auch nur ein entsprechendes Schreiben eines Fachanwalts für Medizinrecht, in dem die Ablehnung der KK "zerpflückt" wird und Einspruch eingelegt wird. Reden Sie offen mit der Anwältin/dem Anwalt. Allein dieses Schreiben (eine Arbeitsstunde?!) sollte nicht so teuer sein.

Viel Erfolg und nicht aufgeben!

Gruß aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann.

Praxis Dr. Edelmann
4.9
(63)
Frankfurt am Main

Hallo LOViiN,in Anbetracht der mitgeteilten Maße liegt sicherlich ein medizinische Indikation zur Reduktionsplastik vor.Deshalb lassen Sie sich nicht abweisen und unternehmen Sie einen neuen Anlauf mit guter Vorbereitung:
1)neue positive Befundung durch einen weiteren Orthopäden
2)Befundung durch Gynäkologin/Gynäkologen
3)Befundung durch Dermatologin/Dermatologen hinsichtlich der besonders in der warmen Jahreszeit auftretenden Entzündungen(Dermatomykosen ?)im Brustumschlagbereich.
Viel Erfolg !
Prof.Dr.Ralf Thomas Michel

Prof. Dr. med. habil. Ralf-Thomas Michel
(0)
4 Standorte in Hessen, Rheinland-Pfalz...

Vorab: Dies ist keine Rechtsberatung oder dergleichen.
Ich will Sie nicht entmutigen, aber sehr wahrscheinlich ist die Rechtssprechung gg. Sie. (trifft auch Bauchdeckenplastik uvam..)
Es hat hier einen erheblichen Wandel in den letzten Jahren gegeben, was noch als Leistungspflicht der Kassen angesehen werden darf.

Seit Januar gelten Anträge bei den Kassen, welche nicht innerhalb von drei Wochen abgelehnt werden als genehmigt. Wie gesagt: Dies ist keine Rechtsberatung.

Da man mit den Jahren nicht gesünder wird, würde ich Kosten und Dauer eines Rechtsstreites gegenüber Finanzierungskosten (wahrscheinlich ab € 50.- mtl.) und Lebenszeit abwägen.

Alles Gute

Dr.med. Daniel Panzer
Facharzt für Anästhesie

Wenn Ihr behandelnder Arzt Ihnen schriftlich attestiert, warum auch er die Entscheidung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MdK) für falsch hält, kann dieses Schreiben unter Umständen Ihrem Widerspruch etwas mehr Nachhalt verleihen.

Hallo, Herr Professor Olbrisch ist pensioniert. Er hat in Düsseldorf Kaiserswerth gearbeitet.
Das ist auch Fachliteratur und muss nicht von Ihnen zitiert werden. Wichtig ist, dass Sie Ihre funktionellen Beschwerden aufführen . Neben den üblichen wie Wirbelsaulenproblemen auch Dinge wie Kleidungswahl, Beweglichkeit , gut mitBeispielen belegt , darstellen.. Immer authentisch bleiben, Sie müssen kein Experte werden. Ihr individueller Fall wird beurteilt. Das ist das Prinzip des MDK!
Ok?
Mit freundlichen Grüßen
Prof. E.M. Noah

Hallo Joda 82,bei den vorliegenden Daten müßte eine Übernahme der OP-Kosten durch die Krankenkasse´möglich sein.Offenbar hatten Sie noch keinen Termin zur Vorstellung beim Med.Dienst,worauf ich jetzt widersprechend bestehen würde.Sinnvoll wäre zusätzlich eine Befundung durch Ihre Gynäkologin/Gynäkologen und in jedem Fall eine orthopädische Befundung.Mit diesen Papieren sollten Sie Widerspruch einlegen.
Mfg Prof.Dr.Ralf Thomas Michel

Prof. Dr. med. habil. Ralf-Thomas Michel
(0)
4 Standorte in Hessen, Rheinland-Pfalz...

Lassen Sie sich von diesem Rückschlag nicht entmutigen. Wenn Sie einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt haben, ohne ein fachärztliches Attest beizulegen, fällt die Reaktion der Krankenkasse nicht ganz überraschend aus. In diesem Fall sollten Sie sich bei einem Arzt vorstellen, der mit dieser Art von Eingriffen vertraut ist. Er wird Sie beim Verfassen eines Widerspruchs unterstützen. Vielleicht können Sie mit seiner Hilfe zumindest erreichen, dass Sie persönlich zur Begutachtung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MdK) vorgeladen werden.

Liebe Jessi,

lassen Sie sich nicht entmutigen!
Die Krankenkasse ist verpflichtet die Kosten zu übernehmen, wenn eine Krankheit oder eine Entstellung vorliegt und der Zustand nur durch eine Operation zu beseitigen ist.
Leider sehen wir in den letzten Jahren eine Art \"automatisierte\" Ablehnung durch die KK im ersten Anlauf. Das bewirkt bei vielen Betroffenen eine Resignation, so dass die KK erheblich Leistungen einsparen können. Oft genügt ein gut begründeter Widerspruch, spätestens eine Klage vorm Sozialgericht, um ein Einlenken der KK zu erreichen, die in er Regel kein Urteil gegen sich riskieren, um der Lawine von Patienten vorzubeugen, die dann einen Präzedenzfall hätten.
Sie sind nur leicht übergewichtig und haben eine deutlich überdimmensionierte Brust (Cup H/I). Nach Untersuchungen der Arbeitsgruppe um Prof. R. Olbrisch besteht oberhalb der Cup-Größe E eine dringliche medizinische Indikation. Vorausgesetzt, Ihr BH ist korrekt angemessen, fallen Sie also eindeutig in diese Patientengruppe. Resultieren Beschwerden, besteht eine Krankheit. Im Zweifel kann auch die Einordnung als Entstellung greifen, die von den Medizinischen Diensten als \"Veränderungen, die in der Umgebung Betroffenheit oder Neugier auslösen\" definiert werden.
Tragen Sie so viele fachärztliche Atteste (Gynäkologie, Orthopädie, Dermatologie, Psychologie (hier sollte eine psychische Ursache Ihrer Beschwerden ausgeschlossen werden!), Plastische Chirurgie etc.) wie möglich zusammen und bestehen Sie auf

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2 Standorte in Baden-Württemberg

Joda82 vom 09.01.2013

Legen Sie Einspruch ein, konsultieren Sie Ihren Gynäkologen, Plastischen Chirurgen, Orthopäden und Dermatologen (im Falle von Hautirritationen) und bitten diese jeweils um einen Befundbericht, in dem eine medizinische Operationsindikation zur Brustreduktionsplastik bescheinigt wird.
Sollte wiederum abschlägig entschieden werden, wenden Sie sich an eine/n Fachanwältin/-anwalt für Medizinrecht.

Es wird u.U. ein langwieriges Verfahren, das auf Sie zukommt aber bei den von Ihnen angegebenen Daten (164cm, 69kg, 80H-I) sollten Sie eine gute Chance haben.

Viel Erfolg aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann

Praxis Dr. Edelmann
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