Antragstellung bei der Krankenkasse wegen Brustverkleinerung

honey342556
honey342556
14.02.2016 · letzte Antwort: 24.02.2016

Hallo,

ich möchte gern eine Verkleinerung meiner Oberweite vornehmen lassen. Ich bin 163 und wiege 59 Kg und habe eine Oberweite von 65 J , Ich leider daher unter ständigen Rücken - und auch Nackenschmerzen.

Könnt Ihr mir helfen was ich bei der Antragstellung bei der Krankenkasse beachten muss? Meine teilte mir mit, ich müsse den Antrag selbst schreiben und Bescheinigungen beifügen. Habt Ihr vielleicht ein paar Tipss für mich?

LG

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Antworten (3)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten

Liebe honey,

wenden Sie sich am besten an einen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie mit Kassenzulassung. Er/Sie wird einen Untersuchungsbefund erheben, eine Photodokumentation anfertigen und ein Schreiben formulieren, das Sie bei Ihrer Krankenkasse vorlegen können. Sollten Sie wegen begleitender Beschwerden (Schulter-/Nacken-Schmerzen, Wirbelsäulen-Probleme,Hautentzündungen, Gynäkologische Probleme) in Behandlung gewesen sein, dann sollten Sie auch von dort ärztliche Atteste besorgen. Alles gemeinsam reichen Sie bei der Kasse ein, die ihrerseits einen Beratungsarzt des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherer (MDK) beauftragen wird. Dieser prüft (leider meist ohne eigene ärztliche Inaugenscheinnahme) die Unterlagen und spricht sich für oder gegen eine Kostenübernahme aus. Der MDK-Empfehlung folgt die Krankenversicherung meistens.
Sie haben einen Anspruch darauf, spätestens 5 Wochen nach vollständiger Vorlage aller erforderlichen Unterlagen einen widerspruchsfähigen Bescheid zu erhalten. Ich empfehle deshalb, die Unterlagen möglichst persönlich bei Ihrem Sachbearbeiter abzugeben und sich den "vollständigen Erhalt" schriftlich bestätigen zu lassen.
Leider kann man dennoch keine Prognose abgeben, wie sich die Kasse entscheiden wird.
Viel Erfolg, alles Gute und herzliche Grüße aus Mannheim!

Dr. med. Joachim Grab

(0)
2 Standorte in Baden-Württemberg

Den Ausführungen des Kollegen Dr. Grab gibt es Nichts hinzuzufügen.
Es ist immer eine Einzelentscheidung der KK.
Sollten Sie wider Erwarten (Ihre Daten sind erfolgversprechend) von der KK einen Negativbescheid bekommen, empfehle ich, mit Hilfe eines Fachanwalts für Medizinrecht zeitnah Einspruch einzulegen.

Viel Erfolg und beste Grüße aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann.

Praxis Dr. Edelmann
4.9
(63)
Frankfurt am Main

Den antrag müsen Sie schon stellen, aber Sie sollten sich unbedingt zuvor bei einem Facharzt für Plastische Chirurgie vorstellen und einen Brief de Kasse vorlegen können. Sollten Sie wegen Rückenproblemen schon Krankengymnastik o.ä. gemacht haben, wären auch entsprechende Belege der Krankenkasse vorzulegen. Also alles, was zu einer positiven Entscheidungsfindung beitragen kann.

Viel Glück

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