Liebe Ärzte , hallo liebes Forum! Ich hatte im November 2014 eine Brustverkleinerung mit Straffung. Von Größe 95E auf Größe 85B! Die OP verlief, abgesehen von einigen kleinen Komplikationen, ganz gut und auch schmerzfrei. Nun ist die OP schon fast ein Jahr her und ich bemerkte, dass die linke Brust um einiges voller und etwas größer ist als die rechte Brust. Die rechte Brust ist etwas kleiner und hängt außerdem auch etwas mehr nach unten. Da ich nun sehr verunsichert bin, ob man hier eine Korrektur durchführen kann, hab ich mir eine Zweitmeinung bei einem anderen Plastischen Chirurgen eingeholt - Dieser meinte, dass man den rechten Busen sehr wohl straffen kann, nach oben, und den linken Busen etwas absaugen sollte. Ich hab vor meiner OP eine Versicherung abgeschlossen!! Meine Frage ist nun, zahlt die Versicherung diese Korrektur und was mache ich wenn mein PC diese Korrektur nicht machen will. Werden diese anstehenden Kosten dann auch übernommen von dieser Versicherung, falls ein anderer PC diesen Eingriff durchführt. Die Brustverkleinerung mit Straffung war nämlich seeehr teuer und ich möchte nicht nochmal so viel Geld ausgeben, da ich es nicht habe. So kann ich aber auch nicht bleiben, da ich sehr unglücklich und sehr enttäuscht bin. Für eine schnelle Antwort und Hilfe wäre ich Euch echt dankbar.
Wer zahlt entscheidet die Versicherung
Bei einem vorliegenden Fehler ist von einer kü auszugehen
Denken Sie auch über die Möglichkeit einer volumenkorrektur durch Eigenfetttransplantation bei der kleineren Brust nach, dann müsste nur die eine Seite korrigiert werden
Bei einer deutlichen Asymmetrie wie von Ihnen beschreiben, sollte Ihr Plastischer Chirurg (w/m) einen Korrektureingriff anbieten, in dem er Ihnen allenfalls die Sachkosten berechnet.
Inwieweit Ihre Folgekostenversicherung für einen Korrektureingriff aufkommt müsste mit Einreichen entsprechender Befundunterlagen (Bericht, Fotodokumentation) und einer schriftlichen Anfrage abgeklärt werden. Besprechen Sie auch diesen Punkt mit Ihrem Plastischen Chirurgen.
Beste Grüße aus Frankfurt,
Dr. med. Paul J. Edelmann.
Hallo Fabi,
leider sind Sie in einer schwierigen Situation hinsichtlich der Frage der Kostenübernahme.Sofern tatsächlich eine postoperative erhebliche ästhetische Ungleichheit besteht, sollte Ihr primärer Operateur (w/m) Ihnen finanziell entgegenkommen und dabei mit Ihnen gemeinsam gegenüber der Versicherung eine zielführende Strategie entwickeln.Die Korrektur eines nicht optimalen Ergebnisses wird sicher auch in ihrem/seinen Interesse liegen,d.h. es wird eine entsprechende Motivation bestehen.Besprechen Sie also zunächst mit dem primären Operateur das weitere strategische Vorgehen,denn er hat fachlich den besten Überblick bzgl.Methodik und Ergebnis des erfolgten Eingriffs.
Freundliche Grüße und ein gutes Gelingen,
Prof.Dr.med.Ralf Thomas Michel
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