Folgekostenversicherung bei geplanter Korrektur-OP?

A987
25.02.2021 · letzte Antwort: 27.02.2021

Hallo zusammen,

ich hatte bereits vor einem Jahr eine Brustvergrößerung und muss nun wegen Dislokation eine Korrektur-OP durchführen lassen. Leider habe ich bei der ersten OP keine Folgekostenversicherung abgeschlossen.

Ist es möglich, bei einer geplanten Korrektur-OP eine Folgekostenversicherung abzuschließen, die für evtl. weitere Korrekturen aufkommt? Weiß jemand ob es da Einschränkungen gibt für was die Versicherung dann zahlt? (evtl. nicht, wenn die gleiche Komplikation nochmal auftreten sollte!?)

Hängt das evtl. außerdem auch davon ab ob man die zweite OP als Korrektur-OP bei dem ersten Chirurgen durchführen lässt oder ob man bei einem neuen Chirurgen mit anderer OP-Technik und dies quasi ganz neu durchführen lässt?

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Guten Morgen,

die Konditionen der Folgekostenversicherungen unterscheiden sich nicht unerheblich, abhängig von Anbieter und Prämienhöhe.
Grundsätzlich ist eine solche Absicherung bei ästhetischen Operationen zu empfehlen. Das gilt auch für Korrektur-Operationen. Bitte beachten Sie, dass häufig nur bei "medizinischen Komplikationen" (z.B. Kapselfibrose, Wundheilungsstörung, Dislokation o.ä.) eine Korrektur übernommen wird, es sei denn, die Versicherungsbedingungen schließen "ästhetische Komplikationen" ( z.B. Größenänderung, Asymmetrie, störende Form o.ä.) ausdrücklich mit ein. Für medizinische Komplikationen tritt zunächst Ihre Krankenkasse ein, MUSS Sie aber nach dem Wortlaut des Gesetzes "in angemessener Höhe" (i.d.R. 50% der Gesamtkosten) an den Kosten beteiligen. Diesen Betrag deckt dann die Folgekostenversicherung ab. Ästhetische Korrekturen interessieren Ihre Krankenkasse nicht und müssen explizit mit der Folgekostenversicherung vereinbart sein. Es lohnt sich also, Versicherungsbedingungen sorgfältig zu vergleichen.

Herzliche Grüße aus Mannheim!

Dr. med. Joachim Grab

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2 Standorte in Baden-Württemberg

Die Einschätzung kommt zunächst von Ihrem Chirurgen. Er/sie unterstützt Sie ggf. bei Ihrem Antrag. Damit keine „Gefälligkeits-Bescheinigungen“ ausgestellt werden, prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherer (MDK) die medizinische Notwendigkeit, bevor die Kasse einen Teil der Kosten übernehmen kann.
Schmerzen sind z. B. ein medizinischer Grund. Leider kann man aber nicht zuverlässig vorhersagen, wie der MDK entscheiden wird.
Viel Erfolg!

Dr. med. Joachim Grab

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