Entstehen Kosten fürs Absagen von einem Op-Termin?

anita812383
anita812383
17.06.2019 · letzte Antwort: 20.06.2019

Was passiert eigentlich wenn der Op-Termin für eine Brustvergrößerung schon feststeht und man sich gegen eine Op entscheidet?

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Antworten (4)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten

das kommt auf Ihre Vertragsgestaltung/ die AGB des Vertrages an. Im allgemeinen werden bei Absagen kurz vor der OP ohne besonderen Grund ein Teil der Behandlungskosten in Rechnung gestellt.
Denn leider kann zumeist der OP-Slot so kurzfristig nicht mehr gefüllt werden, was einen erheblichen Verlust für den Operateur bedeuten kann.
Bete Grüße
Dr Sixtus Allert

Dr. med. Sixtus Allert
4.2
(11)
2 Standorte in Niedersachsen

Guten Tag,
die Entscheidung für eine Brustvergrößerung oder einen entsprechenden Eingriff sollte immer im Rahmen von mindestens 2 ausführlichen Vorgesprächen in zeitlichem Abstand erfolgen damit der Entschluß für den OP-Temin auf der Basis einer soliden durchdachten Entscheidung erfolgt.Die Beratungen,Entscheidungsfindung und präoperativen Planungen sind seitens des Operateurs (w/m) immer mit einem erheblichen individuellen Aufwand verbunden.Daher muß eine kurzfristige Absage des vereinbarten OP-Termins ohne nachvollziehbaren Grund (Unfall,plötzliche Erkrankung) mit einer Honorarforderung von ca.1/3-1/2 der vereinbarten OP-Kosten verbunden sein.
Freundliche Grüße
Prof.Dr.med.Ralf Thomas Michel

Prof. Dr. med. Ralf Thomas Michel
4.8
(15)
4 Standorte in Hessen

Guten Tag,

In der Regel sollte man sich das vorher gründlich überlegen, bevor man alles unterschreibt und eine sehr aufwändige Planung anläuft. Die meisten Kollegen haben einen Stufenplan für Stornierungen, und es hängt davon ab, wie nah der Termin bei der Absage ist. Es gibt auch Patienten, die am Op Tag nicht kommen. In diesem Fall kann der volle Betrag fällig werden.

Beste Grüße,
Dr Berger

Dr. med. Petra Berger
4.5
(8)
Frankfurt am Main

Wenn die Absage 2 Wochen vor dem festgelegten Termin erfolgt, hat das keine Konsequenzen Bei kurzfristigen Absagen ohne triftigen Grund ( Krankheit,Unfall etc) werden die OP-Ausfallzeiten und 50% des vereinbarten Honorars fällig

(0)
2 Standorte in Nordrhein-Westfalen
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