Ist mit Einverständnis der Eltern erlaubt eine Brust op mit 17 zu machen ,wenn der Artzt meint man ist ausgewachsen?
Liebe Sarahlavina
Um diese Schritte ausführen , müssen Sie volljährig sein .Dies ist eine wichtige Entscheidung und muss durchdacht werden. Es gibt Ausnahmen , die durchgeführt Brustbehandlungenin den Minderjährigen mit der Zustimmung der Eltern aber nur, wenn medizinisch indiziert.
Beste Gruße
Hallo,
die Bedeutung des Wortes "ausgewachsen" meint meist nur das Knochenwachstum. D.h., sie werden nicht mehr größer, aber die Entwicklung der Brust muß deshalb noch nicht abgeschlossen sein. Insbesondere kann die Brust bei einer Gewichtszunahme noch wachsen, da ein Teil der Brust auch immer aus Fettgewebe besteht. Ich würde daher, neben dem rein rechtlichen Aspekt, noch warten.
mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Klaus Luttenberger
Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie
Facharzt für Chirurgie
Mitglied der deutschen Gesellschaft für plastische, rekonstruktive und ästhetischen Chirurgie (DGPRÄC)
Das ist theoretisch denkbar, praktisch aber vermutlich schwierig, weil Sie keinen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie finden werden, der hierzu bereit wäre.
Wozu denn die Eile? Sie brauchen maximal 12 Monate zuzuwarten und sind dann eigenverantwortlich.
Beste Grüße aus Frankfurt,
Dr. med. Paul J. Edelmann.
Liebe Sarahlavina,
für ästhetische Eingriffe gilt, was der geschätzte Kollege Dr. Garcia schreibt.
Sie müssen volljährig sein, weniger wegen der Reife Ihrer Brust, als wegen formaljuristischer Überlegungen. Es gibt Ausnahmen, wenn eine augenfällige Asymmetrie vorliegt, eine gestörte Brustentwicklung (z.B. Tubuläre Deformität)besteht oder Sie medizinische körperliche (NICHT seelische!) Beschwerden (z.B. durch zu große Brüste) haben.
Stellen Sie sich bei einem in der Brustchirurgie erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie vor.
Sie/Er wird entscheiden können, ob und wann eine Operation sinnvoll ist.
Alles Gute!
Dr. med. Joachim Grab
Brustop mit 17
hallo,
Nein, für ästhetische Brustoperationen müssen Sie volljährig sein!
Mit herzlichem Gruß aus München
Ihr J.M.Garcia
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
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