Hallo! Wie auf den Bildern zu entnehmen ist habe ich eine Asymmetrie, welche ich durch einsetzen von Silikonimplantaten korrigieren lassen möchte und bei der Operation zudem die Brustwarzenhöfe verkleinern möchte.
Der stand vor zwei Jahren war dieser, dass ich ein A Körbchen und ein C Körbchen besessen habe. Nach Ablehnung der Kostenübernahme, der Krankenkasse möchte ich nun heute erneuten den Versuch wagen. Damals hat mein Gynäkologe/Plastischer Chirurg den Antrag eingereicht.
Daher ist nun meine Frage, wie gehe ich nun voran um einen erneuten Antrag auf Kostenübernahme zu stellen?
Angebote zu einem persönlichem und kostenlosem Beratungsgespräch in Ihrer Praxis nehme ich gerne an.
Sie haben eine so genannte tubuläre oder tuberöse Brust. Da das Volumen insgesamt ausreichend ist und die Asymmetrie nicht sehr erheblich, haben Sie auf eine Kostenübernahme im Raum Berlin Brandenburg nicht die geringste Chance.
Die besten Ergebnisse erzielt man durch eine Umformung mit Eigenfeld und Verkleinerung des Warzenhofes.
Die Operation kann ambulant durchgeführt werden, bei Wunsch nach mehr Volumen sind zwei Behandlungen (jeweils nach drei Monaten) erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Ueberreiter
Wenden Sie sich wiederum an Ihren Gynäkologen und Plastischen Chirurgen.
Hier sollte der Befund einer tubulären Brust dokumentiert sein. Sie werden wahrscheinlich zu einer Vorstellung beim MDK eingeladen. Bei einer Ablehnung wenden Sie sich ggf. an einen Fachanwalt für Medizinrecht, der zeitnah Einspruch einlegen kann.
Viel Erfolg und beste Grüße aus Frankfurt,
Dr. med. Paul J. Edelmann
Hallo Maria-95
Über den letztmals gestellten Antrag weiß ich natürlich nichts. Aber meine Frage wäre: Welch Diagnose wurde damals als Grundlage für eine Kostenübernahme gestellt? Bei Betrachtung der Bilder fällt neben der Asymmetrie und den
großen Walzenhöfe auch die typische Form einer tubulären Brust auf. Das wiederum ist eine Erkrankung, eigentlich sogar eine Fehlbildung der weiblichen Brust.
Das sollte nach eingehender, nochmaliger Untersuchung definitiv in den KÜ-Antrag mit hinein. Und bei einer erneuten Ablehnung sollten Sie zudem Widerspruch einlegen. Bei derartigen Befunden sollte Sie zumindest der Medizinische Dienst persönlich sehen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bim weiteren Vorgehen.
Beste Grüße aus Schweinfurt
Alexander Eisenbrand
Wie Sie wissen, resultiert aus einer Asymmetrie oft eine einseitige Abnützung der Wirbelsäule. Dies ist die Begründung auch für die Krankenkasse. Einen neuerlichen Antrag kann ich Ihnen nach Begutachtung und Beurteilung gerne wieder schreiben.
Dr. Feichter
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