Hallo zusammen,
ich habe eine tubuläre Brust. Deshalb stellte ich, nachdem ich bei drei Chirurgen war, einen Leistungsantrag bei meiner Krankenkasse. Ein Attest des Chirurgen meiner Wahl lag bei. Nach einer Begutachtung meiner Bilder durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), erhielt ich eine Ablehnung des Antrags. Das Gutachten habe ich angehängt.
Ich suche hier nach Rat von Ärzten und Menschen, die Erfahrungen mit solchen Leistungsanträgen haben. Vielleicht hatte jemand eine ähnliche Situation und kann mir helfen meinen Widerspruch zu formulieren. Ich möchte dies auf jeden Fall probieren. Mir wäre es auch recht, wenn die Krankenkasse nicht die komplette Korrektur (Straffung + Vergrößerung) übernimmt, da es mir grundlegend um die Korrektur der Form geht.
Kann mir einer helfen für den Erfolg des Leistungsantrages? :)
Schon jetzt bedanke ich mich für eure Beiträge!
Liebe Nessi,
eine tubuläre Deformität der Brust ist eine angeborene Fehlbildung. Soweit, so gut.
Klinisch wird durch den Untersucher eine Einteilung Ihres Befundes vorgenommen, Typ I bis Typ IV.
Bei "geringgradigen Deformitäten" zählt die Anerkennung der GKV als Erkrankung i.S. des SGB.
Dies wird meist mit der Formulierung in Ihrem Schreiben, die Brust sähe "bekleidet normal aus", abgelehnt. Es gilt hier auf die Fehlbildung aufmerksam zu machen und dem daraus resultierenden Leidensdruck. Formulieren Sie einen Widerspruch und auch Ihre eigene "Krankengeschichte", kommunizieren Sie dies persönlich.Den formaljuristischen Weg kann man immer noch begehen.
Es ist niemandem zuzumuten, mit einer angeborenen Fehlbildung zu leben.
Alles Gute und viel Erfolg !
Dr.med.B.Krüger
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Aesthetic Clinic Med KöBogen Düsseldorf
Liebe Alle,
schon vor einiger zeit habe ich einen Beitrag verfasst, der sich damit beschäftigt, welche Art der Brust-Korrektur die richtige für mich wäre.
Nun habe ich mich so langsam dem Verfahren der Bruststraffung + Implantate unter dem Brustmuskel angenähert und schon einen Termin dafür gemacht und einen Chirurgen gefunden.
Heute war ich dann jedoch bei meinem letzten Beratungstermin in einem Brustzentrum und bin nun nochmal komplett aus der Bahn geworfen worden.
Hier vorgeschlagen wurde mir nun 1. Einen Antrag an die Krankenkasse auf Übernahme zu stellen (Es wurden Fotos von mir gemacht und der Leitende Arzt des Brustzentrums setzt ein Schreiben zum Einreichen auf) >> Grund: Ich habe 35kg abgenommen und das Resultat daraus ist die Problematik der hängenden, sehr erschlafften Brust. Der Arzt ist der Meinung, ich könnte das über die Krankenkasse bezahlen lassen...
ABER springender Punkt Nummer 2: Sie würden gerne 1-2 mal meine kleinere Brust (es herrscht eine Asymmetrie vor) mit Eigenfett aufspritzen lassen und dann eine ganz normale Bruststraffung vornehmen. Kein Implantat.
Nun bin ich verwirrt. Wird die Krankenkasse wohl zustimmen? Reicht bei meinem schlechtem Gewebe das Eigenfett mit Straffung? Bin ich überhaupt für die Eigenfett-Variante kompatibel? 3 Eingriffe umsonst statt einem Eingriff für viel Geld?
Bitte um Meinungen und vielleicht Informationen zum Verlauf von Eigenfett in Brust?
Lieben Gruß Phryne
Je nach Ihrem Wunsch wie groß und welche Form Ihre Brust postoperativ haben soll, wird mit Ihnen das optimale Operationsverfahren besprochen:
1. lediglich eine Mastopexie (Straffung) bds. mit Angleichung der Asymmetrie
2. Augmentation mit Implantaten
3. Augmentation mittels Liposculpturing
4. eine Kombination von 1.+2. oder von 1.+3.
Beste Grüße aus Frankfurt,
Dr. med. Paul J. Edelmann.
http://www.praxis-edelmann.de
P.S. Ob die KK sich an den Behandlungskosten beteiligt, bleibt abzuwarten.
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