Ab welchem Alter Bruststraffung möglich?

Illa
10.03.2014 · letzte Antwort: 9.04.2014

Hallo, ich habe eine Frage. Ab welchem Alter ist eine Brustkorrektur möglich? Ich bin 15, werde bald 16 und leide an einer Brust Fehlbildung. Eine Seite ist ca. ein B Körbchen, die andere Seite ist nicht entwickelt, was mich auch sehr belastet.wie kann man das korrigieren und was muss ich als nächstes tun, um baldmöglichst einen OP Termin zu bekommen? Danke und freundliche Gruesse

Ilaria C.

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Hallo Illa,
auch wenn die Belastung aktuell für Sie sehr stark ist, sollten Sie sich mit einer OP bis zum 18LJ Zeit lassen. Die Brust kann sich noch etwas verändern. Gegen eine Beratung mit Ihren Eltern zusammen, zum jetzigen Zeitpunkt, spricht nichts dagegen.


Viele Grüße


Dr. Muringaseril

2 Standorte in Baden-Württemberg, Niedersachsen...

Hallo Ilaria,

ich kann sehr gut verstehen, dass Du unter dieser Deformität sehr leidest. Dennoch solltest Du bedenken, dass das Brustwachstum erst abgeschlossen sein sollte bevor man eine Korrektur durchführt. Dies ist in der Regel mit ca. 18 Jahren der Fall, wenn man zu früh korrigiert, sind in der Regel Folgeoperationen notwendig. Gerne kannst du Dich jedoch schon einmal bei einem Chirurgen Deiner Wahl zu einem Beratungsgespräch vorstellen und Dir die Möglichkeiten einer Korrektur aufzeigen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Christina A. Brunner

Ich schließe mich den Ausführungen des Kollegen Ruß vollumfänglich an, Illa.
Gerne vereinbaren Sie zusammen mit Ihren Eltern einen Termin in meiner Sprechstunde - auch Samstags -, indem wir die Vorgehensweise in Ihrem Falle besprechen.

Beste Grüße aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann.

Praxis Dr. Edelmann
4.9
(63)
Frankfurt am Main

grundsätzlich können Sie eine derartige Fehlbildung bereits jetzt operieren lassen. Sie sollten sich allerdings in ihrem Alter und noch ein wenig Zeit lassen. Auch wenn das für Sie zunächst enttäuschend ist. die Veränderungen die in den kommenden drei bis fünf Jahren an ihrer Brust noch stattfinden sollten Sie he u noch abwarten.
mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Nektarios Sinis
SINIS - ÄSTHETISCHE CHIRURGIE BERLIN

Hallo!

Bei Ihnen liegt offenbar eine starke Asymmetrie vor.
Diese Fehlentwicklung wird im Allgmeinen durch die gesetzlichen Krankenkassen gedeckt. Wenden Sie sich bitte in Ihrer Nähe an einen FA für Plastische und Ästhetische Chirurgie mit Kassenzulassung. Dort kann man Sie detailliert beraten und Untersuchen. Bei einer Fehlbildung kann man gemeinsam überlegen, ob eine Korrektur auch schon vor dem 19. LJ sinnvoll für Sie ist.

Dr. Kauder

Wenden Sie sich in Ihrer Umgebung an einen Facharzt für Plastische

Gute Tag!

Am besten Sie stellen sich bei einem FA für Plastische Chirurgie vor Dieser wird Sie untersuchen und mit Ihnen dann die nächsten Schritte besprechen und Sie dahingehend beraten.
Wünsche Ihnen alles gute aus dem schönen Wien,

Dr Ali Saalabian

Wäre ich Operateur, würde ich mir natürlich selber über die medizinische Notwendigkeit insebesondere bei nicht vorliegender Volljährigkeit ein Bild machen. So wie Sie es schildern liegt diese aber vor. Sie müssen natürlich nicht über die Krankenkasse oder den MDK! Das wäre nur der Weg um die Kostenübernahme zu erwirken.

Sofern eine Operation privat finanziert wird können Sie sich den ganzen Aufwand mit der Kostenübernahme natürlich sparen. Allerdings sollte gerade für diesen Fall die medizininsche Indikation außer Frage stehen. Die Indikation für eine ästhetische Operation bei nicht erreichter Volljährigkeit beurteile ich sehr, sehr zurückhaltend. Grundsätzlich ist natürlich im Falle einer Operation das Einverständis Ihrer Eltern einzuholen.

Am besten Sie sprechen zunächst mit Ihrem Frauenarzt, der wird beurteilen können ob das Brustwachstum abgeschlossen ist. Ein Plastischer Chirurg wird sich den Befund genau anschauen müssen um die Diagnose zu stellen sowie Ihnen dann ggf. einen Kostenübernahmeantrag fertig machen lassen. Letztendlich beurteilt der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ob einem medizinische Indikation vorliegt. Eine Brust-Asymmetrie alleine stellt noch keine medizinische Indikation dar.

Sofern das Brustwachstum abgeschlossen ist gibt es keine Altersbeschränkungen um eine medizinisch indizierte Operation an der Brust durchzuführen. Eine komplett nicht angelegte Brust sollte eine medizinische Indikation darstellen.

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Die Bilder lassen vermuten, dass Sie eine schmalbasige Brust haben, d.h. dass Ihre Inframammarfalte (Brustumschlagfalte) recht hoch liegt, Susulka. Diese wird bei einer Augmentation nach unten freipräpariert, sodass Sie z.B. bei einem postoperativen Cup E vermutlich keine zusätzliche Mastopexie mit äußerer Schnittführung brauchen sondern innere Pexienähte für eine zusätzliche Straffung ausreichen.
Ohne eine zusätzliche Mastopexie brauchen Sie > 500cc Implantate.
Ich rate immer wieder zu FDA-zertifizierten Implantaten, wie z.B. von MENTOR.

Gerne berate ich Sie in meiner Sprechstunde - auch Samstags.

Beste Grüße aus Frankfurt,

Dr. med. Paul J. Edelmann.
http://www.praxis-edelmann.de/neu2/content/operationen/brustvergroesserung.html

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