Letztes Jahr habe ich mich einer Augenlidoperation unterzogen. Mit dem Ergebnis bin ich allerdings nicht einverstanden. Wie soll ich vorgehen? Habe ich Anspruch auf eine kostenlose Operation oder auf eine finanzielle Erstattung?
Nein, das haben Sie leider nicht, wenn nicht eine grobe Fahrlässgkeit vorliegt und wenn Sie entsprechend aufgeklärt wurden. Der Behandlungsvertrag ein Dienstleistungsvertrag ist und kein Werkvertrag: Sie hbaen Anspruch auf das Durchführen der Dienstleistung aber nicht auf das Ergebnis.
Wenden Sie sich an Ihren Chirurgen: Wenn es ein lösbares Problem ist, kommt er Ihnen vielleicht preislich entgegen.
Ihr Dr. Arco
immer zuerst mit dem operateur sprechen, ganz klar
Vor allem sollten Sie mit dem Operateur Ihre Wünsche besprechen und ihm eine Chance geben, eine Korrektur zu erzielen. Sollte sich jedoch zeigen, dass ein falsches Konzept angewandt wurde, wäre ein Wechsel zu erwägen. Wichtig ist eine sachliche Analyse der Situtation.
Am besten stellen Sie sich bei Ihrem Operateur vor. Wenn ein behebbares Problem vorliegt wird sich dieser sicherlich kulant zeigen.
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