Ich möchte mich einer plastischen Augenlidoperation unterziehen, habe aber kein Geld. Gibt es die Möglichkeit eines Beitrags von der Krankenversicherung? Unter welchen Bedingungen bezuschusst die Krankenversicherung die Operation oder erstattet diese?
claudi vom 17.01.2012
Sehr geehrte Frau Claudia,
Wenn Sie der Krankenkasse eine augenärztliche Untersuchung (Messung des Gesichtsfeldes ggf. mit Befundbericht) vorlegen, die ein eingeschränktes Gesichtsfeld nachweist, liegt eine medizinische Indikation zur Korrekturoperation vor. Somit wird Ihre Krankenkasse für die Kosten der Behandlung aufkommen (müssen).
Es ist durch eine klinische Untersuchung jedoch festzustellen, ob ein endoskopisches Stirnlift angezeigt ist, um die Augenbrauen zu heben oder ob mittels Oberlidplastik das Problem behoben ist.
Gerne schicken Sie mir aussagefähige Bilder an
mit freundlichen Grüßen,
Dr. med. Paul J. Edelmann
Hi,
in Österreich zahlt die Krankenkasse, wenn man eine Gesichtfeldeinschränkung hat. Dies kann von einem Augenarzt überprüft werden. Dieser schreibt dann einen Kostenübernahmeantrag für die Krankenkasse. Wenn die Krankenkasse eine Bewilligung erteilt, kann man es bei einem Arzt operieren lassen, der einen Vertrag mit der Krankenkasse hat. Wichtig ist, dass es ein Arzt ist, der nicht nur ein wenig Haut wegschneidet, sondern sich genau mit der Anatomie der Augenlider befasst. Ist überschüssiges Fett vorhanden? Liegt die Tränendrüse noch am richtigen Platz oder muss sie repositioniert werden? Sollte für ein natürliches Ergebnis gleichzeitig die Augenbraue angehoben werden?
Einen unverbindlichen Beratungstermin bekommst Du unter oder unter
LG Dr. Sabine Apfolterer
In Österreich muss ein Augenarzt eine Gesichtsfeldeinschränkung von mindestens 30% bescheinigen
Leider sind derartige Kostenerstattungen tatsächlich sehr selten. In meiner bislang 18 jährigem Karriere habe ich nur eine Handvoll Fälle erlebt, bei denen tatsächlich die Kosten übernommen wurde. Dazu gehören auf jeden Fall diejenigen, die eine reale Einschränkung in der Perimetrie (also Gesichtsfeld) aufzeigen.
Ihr
Prof. Sinis
SINIS KLINIK BERLIN
PLASTISCHE- UND ÄSTHETISCHE
CHIRURGIE BERLIN
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten wenn eine medizinische Indikation für den Eingriff vorliegt. Dies ist bei Oberlidern bei einer Einschränkung des Gesichtsfeldes der Fall. Mittels Gesichtsfeldbestimmung kann dies beurteilt werden.
Nun, die Krankenkasse ist dann dabei, wenn Ihr Sichtfeld um mehr als 50 % eingeschränkt ist. Der Augenarzt hat ein Gerät, mit dem man das ausmessen kann.
Schöne Grüsse
Prof. Dr. Frank-Werner Peter
diese op kann selbstverständlich ambulant gemacht werden, das ist klar.
gruss dr berger
guten tag,
auf jeden fall widerspruch einlegen! ich habe etliche fälle erlebt wo die gkv die kosten einer solchen op getragen haben. deswegen bitte weitermachen.privat bezahlen können sie immer noch, das läuft ihnen ja nicht davon.
alles liebe
dr petra berger, franjkfurt/zürich
Wenn Sie gesetzlich versichert sind brauchen Sie einen Arzt mit Kassenzulassung und Abrechnungszulassung zum ambulanten Operieren. Dieser entscheidet dann selbst anhand der Richtlinien ob es eine Kassenleistung oder nicht. Sie brauchen dann meist keine separate Anfrage bei der Kasse.
Blepharoplastiken werden von unterschiedlichsten Fachrichtungen operiert, so zB. plastischen Chirurgen (meist ohne Kassenzulassung) und Augenärzten (oftmals mit KV Zulassung)
Tip
Suchen Sie im Internet die zuständige Kassenärztliche Vereinigung in Ihrer Region. Dort können Sie in der Arztsuche nach einen Kassenarzt mit Abrechnungsgenehmigung zum ambulanten Operieren suchen
Alles Gute
Dr.Panzer
Chefarzt der Privatklinik Schloßstrasse
Es ist heutzutage leider eine Unsitte der Kassen sich vor Ihrer Leistungspflicht zu drücken.
Aber unabhängig davon: Weshalb lassen Sie sich nicht ambulant operieren. Dies ist ein Eingriff welcher oftmals ambulant durchgeführt wird. Eine stationäre Aufnahme ist nur selten nötig.
Den MDK können Sie sich dann oftmals ersparen.
Alles Gute
Dr.Panzer
Hallo, vor ein paar Jahren gab es Fälle. Heute ist es aber auch für privatversicherte Patienten sehr schwer. Machen Sie sich nicht zuviele Hoffnungen. Ich habe schon Begründungen gelesen, die da lauteten: die Lider hängen nicht bis zur Spitze der Wimpern, somit liegt keine medizinische Indikation vor. "
Das sagt eigentlich schon alles, oder?
Trotzdem, allein für das Ego, legen Sie Widerspruch ein.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. E.M. Noah
Hallo Blondie1968,
Sie haben bisher alles richtig gemacht, Augenärztlichen Befund, Antrag bei der Kasse, MDK Beurteilung und dann kam die Ablehneung. Jetzt bei der Kasse begründeten Widerspruch einlegen, hier auf die funktionellen Beschwerden hinweisen. Sollte auch im 2. Anlauf die Ablehnung erfolgen, bleibt nur die Klage beim Sozialgericht.
ABER, gehen Sie bitte davon aus, dass nur noch sehr, sehr selten eine Oberlidblepharo bezahlt wird. In Spezialfällen wie Basedow wird eigentlch keine typische Blepharoplastik gemacht, und auch das Ektropium (betrifft das Unterlid) ist ehr eine Folgekorrektur oder Erscheinung im höheren Alter.
Seien Sie nicht frustriert, es liegt weder an Ihnen noch an Ihren Ärzten.
Für die Kasse gilt:" Nicht alles was Patient oder Arzt für medizinisch indiziert ansieht, ist krankhaft im Sinne der Sozialgesetzgebung."
Es bleibt dann nur noch die Operation selbst zu bezahlen. Ein weiterer Punkt ist auch nicht unerheblich. Die Kostenerstattung durch die GKV kassen ist wirklich nicht unkostendeckend. Das führt dazu, dass im GKV Rahmen manchmal nur haut entfernt wird. Muskel und Fettkorrekturen sind dann nicht enthalten. Aber das nur so als Zusatzinfo.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Noah
Bei eine nachweisbare Sehfeldeinschränkung KANN die Krankenkasse die kosten übernehemen.
Hallo,
ja, es macht Sinn! Legen Sie formlos Widerspruch gegen diesen Bescheid ein.
Nicht immer ist dies dann von Erfolg gekrönt, aber eben manchmal doch. Schlagen Sie dem Kollegen vom med. Dienst einen Termin zur Vorstellung vor.
Viel Erfolg
Steffen Gieße
Inhaber Estetic Lounge
in Österreich werden die Kosten einer Blepharoplastik der Oberlider von den Krankenkassen im Normalfall bei Vorliegen einer Gesichtsfeldeinschränkung übernommen.
gesichtsfeldeinschränkung durch hautüberschuss nach untersuchung beim augenarzt
In einigen Fällen führt das Herabhängen der Haut am Oberlid zu einer Einschränkung des Gesichtsfeldes, dies kann u.a. im Strassenverkehr zu Problemen führen. In diesen Fällen kann eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen geprüft werden. Eine Untersuchung und Messung des Gesichtsfeldes kann bei einem Facharzt für Augenheilkunde durchgeführt werden.
Sofern eine nachweisbare Sehfeldeinschränkung vorliegt (Attest vom Augenarzt) kann die Oberlidplastik über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Die Krankenkasse tritt bei einer eindeutigen Blickfeldeinschränkung ein, die im Vorfeld durch einen Augenarzt bestätigt werden muss.
Die Krankenkassen übernehmen die OP bei massiven Blickfeldeinschränkungen. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung des Augenarztes und müssen ggf. auch beim Medizinischen Dienst der Kassen vorstellig werden. Im Zuge der leeren Kassen wird jedoch eine positive Rückmeldung der Krankenkassen immer seltener ( auch bei den privaten Kassen)
Nur wenn eine Gesichtsfeldeinschränkung vorliegt, bzw. wenn das Unterlid bereits wegsteht (Ekrtopium)
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten wenn eine medizinische Indikation für den Eingriff vorliegt. Wenn z.B. das Sehfeld durch ein Schlupflid eingeschränkt ist (Visuseinschränkung), liegt eine medizinische Indikation vor. Die Feststellung bzw. die Diagnose sollte von einem Facharzt des entsprechenden Gebietes erfolgen. In diesem Fall sollte das ein Augenarzt feststellen und ggf. attestieren. Problemlos kann der Eingriff dann z.B. beim operativ tätigen Augenarzt mit Kassenzulassung erfolgen. Beim Arzt ohne Kassenzulassung (z.B. Plastischer Chirurg) sollte eine Kostenübernahme mit der gesetzlichen Krankenkasse vor dem Eingriff geklärt werden. Eine Erstattung im Nachhinein gestaltet sich, meiner Erfahrung nach, oft schwierig.
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