Oberlidstraffung: Hautüberschuss oben und seitlich/ Revision erforderlich?

Anonym
20.04.2022 · letzte Antwort: 11.10.2022

Vor 16 Tagen wurde bei mir med. indiziert bds. das Oberlid gestrafft; die Kosten hat die Krankenkasse getragen. Es sieht so aus, als sei zu wenig geschnitten worden, insbesondere rechts (seitlich und oben), das „Säckchen“. Oder besteht die Möglichkeit, dass sich der Hautüberschuss zurückbildet, nachdem die Schwellung abgeklungen ist? Was empfehlen Sie? Und trägt die Krankenkasse auch die Kosten einer Revision? Die Augen-Klinik/ die Operateurin meinte ich soll 3 Monate warten und ggf. ein neues Antragsverfahren bei meiner Krankenkasse starten. Für Ihre Meinung wäre ich dankbar.

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Antwort (1)

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Hallo,
ich gebe dem Arzt in erster Linie Recht, haben Sie ein wenig Geduld, bis das Operationsfeld sich komplett regeneriert hat. Nach so kurzer Zeit kann man das Endergebnis noch nicht sehen.
Sicherlich kann immer eine Asymmetrie entstehen, aber auch das kann nur am Anfang so sein. Also ein bisschen Geduld.
Ob Ihre Krankenkasse eine 2. Behandlung übernimmt kann ich Ihnen leider nicht sagen. Wir sind 1. eine Privatpraxis und 2. ist das immer von Kasse zu Kasse ganz unterschiedlich.
Viele Grüße

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