Hallo, ich habe einen Bauchnabelbruch und eine ausgeprägte Rectusdiastase. Wir haben Widerspruch bei der Krankenkasse eingereicht, da sie mir die Op - Verschluß des Bauchnabelbruches und die Versorgung der ausgeprägten Rektusdiastase und die Bauchstraffung mit der Begründung - es sei kosmetisch bedingt - abgelehnt. Am Donnerstag habe ich endlich einen Untersuchungstermin beim MDK. Jetzt hatte ich gerade sehr starke Bauchschmerzen um und über den Bauchnabel, hatte das Gefühl aus WC zu müssen, aber es ging nicht. Ich konnte kaum einatmen, der Schmerz wurde dann immer schlimmer. In gekrümmter Haltung war es auszuhalten. Jetzt geht es wieder. Beim einatmen merke ich noch ein leichtes stechen im Bauch. Daher meine Frage, waren das Anzeichen für einen Darmverschluss und kann sich das auch wieder von alleine bessern?
Hallo "Pepe",
ich möchte mich den Kolleg/innen anschließen und zu einer operativen Korrektur zumindest des Nabelbruchs raten. Dies muss die Kasse unabhängig von der Sichtweise des MDK bezahlen, da es sich um eine medizinische Indikation handelt, denn Sie haben ja Beschwerden und es könnte sich der Bruch einklemmen mit den anderweitig bereits beschriebenen Folgen. Dieser Eingriff kann allerdings auch von einem Schnitt am Bauchnabel aus durchgeführt werden.
Es kann gut sein, dass ein Korrektureingriff, der dann Ihren Wünschen entsprechend auch eine Bauchstraffung und eine Korrektur der Rektusdiastase beinhaltet, also großenteils von Ihnen privat gezahlt werden müßte. Aber diese Eingriffe können technisch gesehen sehr gut zusammen durchgeführt werden - ja sogar besser.
Es würde uns alle - besonders die Community - sehr interessieren, was aus Ihrem Widerspruch geworden ist. Lassen sie es uns wissen. Und Ihnen von Herzen viel Glück.
Ihr Dr. Meyer-Gattermann
Hallo Pepe,
sie sollten sofort die Ursache ihrer Beschwerden bei einem Arzt abklären lassen .
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michaela Montanari & Praxisteam
Hallo Pepe,
je nach Größe des Bruches kann Bauchinhalt (Netz, Dünndarm...) durch die Brucklücke treten und sich einklemmen. Das erzeugt dann Beschwerden, wie von Ihnen beschrieben. ACHTUNG! Das ist keine Bagatelle und sollte unbedingt von einem erfahrenen Arzt untersucht werden, da schwerwiegende Komplikationen (unter anderem auch Darmverschluss oder Netznekrose) die Folge sein können!
Ich nehme an, dass die Ablehnung der Kostenübernahme sich auf die Bauchstraffung bezieht. Ein Bruch ist eine eindeutige medizinische Indikation und bedarf nicht der Einwilligung der Krankenkasse zur Operation! Eine gleichzeitig vorliegende, ausgeprägte Rektusdiastase muss mit versorgt werden, um ein Rezidiv (Rückfall) des Nabelbruches zu verhindern.
Gehen Sie zu einem Kollegen (m/w) in Ihrer Nähe und lassen Sie eine Inkarzeration ausschließen.
Alles Gute!
Dr. med. Joachim Grab
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