Hallo, ich hatte vor 2 Jahren eine Bauchdeckenstraffung. Habe nun festgestellt, dass die rechte Seite nicht gleich war wie die Linke. Beim ansprechen des Arztes, sagt er das sei normal. Okay dachte ich. Nach der Kontrolluntersuchung meinte er, es müsste eine Korrektur gemacht werden. Und da es jetzt zu lange gedauert hat, von Seite des Arztes, muss ich jetzt einen Neuantrag bei der Krankenkasse machen.
Stimmt das jetzt oder gehört das noch zu der Behandlung dazu?
Guten Morgen,
darüber sollten Sie mit Ihrer Kasse reden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. K. Sawatzki, München
Liebe Patientin, die Übernahme der Korrektur der zuvor genehmigten Bauchdeckenstraffung ist sicherlich sehr schwierig und führt über ein dann zu erstellendes Gutachten, ob ein Behandlungsfehler vorgelegen hat. Die Kosten würden dann von der Versicherung des Arztes und nicht von der Kasse übernommen werden. Die Kasse wird weitere Kostenübernahmen ablehnen. Sinnvoll wäre sicherlich eine Einigung mit dem Operateur, auch nicht so langwierig. Meistens läßt sich eine Korrektur durch eine kleine Fettabsaugung korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen, Dr. Schneider
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