Hallo, bei mir ist eine rectusdiastase diagnostiziert worden. Wie es assieht, ist der nabel auch betroffen. Der woelbt sich im liegen und strecken auch raus. Desweiteren brennt der bauch und drückt. Mir ist immer wieder übel und habe probleme mit stuhlgang. Ueberdehntes hautgewebe auch vorhanden. Meine frage ist, wie sieht es aus mit op dringlichkeit und Kostenübernahme aus? Vielen Dank im voraus
Liebe gina!
Wenn nicht zusätzlich zur Rektusdiastase ein Bauchdeckenbruch vorliegt, ist keine dringende Indikation für eine OP gegeben.
Beste Grüße,
Ihr Dr. Arco
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Grazer Klinik für Aesthetische Chirurgie
Eine Rectusdiastase ist zunächst kein Grund für die Kasse überhaupt tätig zu werden, insofern hier nicht der Darm einklemmt oder sonsitge schwerwiegende Komplikationen drohen. So sieht es Herr Prof. Schumpelick in seinem letzten Werk über die Visceralchirurgie, worauf sich die Kassen jetzt weitgehend auch berufen. In seltenen Fällen bekommt dann doch die Leistung durch die Kassen erstattet. Auf keinen Fall bezahlen die Kassen die Entfernung der Haut bzw. Bauchdeckenstraffung. Hier sollten Sie sich einen Plastischen Chirurgen suchen, der für Sie beides in einem Abwasch leisten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Sinis
SINIS - AESTHETICS
ÄSTHETISCHE CHIRURGIE BERLIN
Der Bandscheibenschaden steht in keinem Zusammenhang mit einer Rektusdiastase oder einer Nabelhernie.
Bei einer Nabelhernie presst sich ein kleiner Teil des Darms bei körperlicher Anstrengung durch die Hernie (= vorgewölbter Bauchnabel) und verlagert sich oftmals auch wieder von alleine zurück oder kann manuell zurück gedrückt werden. Dies ist schmerzhaft und kann gelgentlich Übelkeit verursachen.
Bei einer bestimmten Größe der Hernie besteht die Gefahr, dass sich der Darm nicht mehr durch die Pforte zurück verlagert oder verlagern lässt. Die Folge hiervon wäre ein Ileus (Darmverschluss), der eine Notoperation zur Folge hätte. Dies gilt es zu vermeiden, indem die Nabelhernie bei Zeiten operativ verschlossen wird.
Stellen Sie sich bei einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie (w/m) in Ihrer Nähe vor. Diese/r wird bei entsprechendem Befund für den Verschluss der Nabelhernie und der Rektusdiastase eine Kostendeckungsanfrage an Ihre Krankenkasse formulieren.
Die Entfernung der laxen Haut im Bereich des Abdomens ist eine Eigenleistung.
Alles Gute und beste Grüße aus Frankfurt,
Dr. med. Paul J. Edelmann.
Hallo Gina
In seltenen Fällen kann die Korrektur der Bauchwand eine Besserung der Stuhlgangbeschwerden oder Übelkeit bringen, aber das ist eher unwahrscheinlich. Das Brennen um den Bauchnabel herum kann damit zusammenhängen, dass die Rectusdiastase mit einem Nabelbruch verbunden ist. Wenn der sonographisch nachgewiesen ist, lässt sich dieser über die Kasse abrechnen, die Straffung der Bauchhautdecke aber nicht.
Am besten im Vorfeld bei den Kassen abklären, dann hat man Klarheit über die Möglichkeiten des Vorgehens.
Im Zweifelsfall kann ich dabei behilflich sein.
mfg
Dr. von Finckenstein / Starnberg
Hallo Gina,
die Rektusdiastase gilt aus der Sicht der Krankenkassen normalerweise nicht als "Krankheit",d.h.die Kosten für eine operative Korrektur werden in der Regel nicht übernommen.Nach mehreren Schwangerschaften oder auch nach einer Zwillingsschwangerschaft leiden Frauen oft unter einer mehr oder weniger ausgeprägten Rektusdiastase.Dieses mehr ästhetische Problem muß auch in den meisten Fällen nicht dringend operativ versorgt werden,sofern kein Bauchwandbruch (Bauchwandhernie) besteht was dann heute z.B.eine Netzimplantation chirurgisch notwendig macht.Die Rektusfaszienplikatur kann zusammen mit einer ästhetischen Bauchdeckenstraffung in einem Eingriff erfolgen.
Freundliche Grüße
Prof.Dr.med.Ralf Thomas Michel
Guten Tag, gina,
wenn kein echter Bauchwandbruch (Hernie) vorliegt, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse fraglich. Versicherungen sind an das Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit gebunden, tragen also nicht die Kosten einer ästhetischen Korrektur. Ich vermute, dass Ihre Beschwerden (Brennen, Stuhlgangprobleme) nicht mit einer einfachen Rectusdiastase zusammenhängen. Lassen Sie sich vor einer Operation gastroenterologisch durchchecken. Evtl. kann man, wenn andere Probleme ausgeschlossen werden,
die Versorgung der Rectusdiastase mit einer ästhetischen Bauchstraffung kombinieren.
In aller Regel muss eine Rectusdiastase nicht dringlich versorgt werden.
Gerne berate und untersuche ich Sie persönlich, wenn Ihnen Mannheim nicht zu weit ist.
Herzliche Grüße !
Dr. med. Joachim Grab
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