Bauchdeckenstraffung: Kostenübernahmezusage und Privatklinik

Acidhexe
Acidhexe
29.04.2019 · letzte Antwort: 30.04.2019

Hallo, ich habe in Folge meiner Schwangerschaft eine große Rektusdiatase sowie eine Fettschürze (30 Kilo Zu/- und Abnahme in Schwangerschaft). Auch ist meine Brust furchtbar, daher hatte ich mich bereits bei einem PC informieren lassen und mich für eine große Liposuktion (Bauch + Rücken), eine Bauchdeckenstraffung, sowie eine Bruststraffung entschieden. Gerne hätte ich diese mit Implantat gehabt, aber der PC meinte nach oben straffen und nach unten straffen und zusätzlich ein Implantat, erhöhe die Möglichkeit eines verrutschen des Implantat. Wie dem auch sei, ich habe einfach einmal einen Antrag auf Kostenübernahme bei der GSK gestellt, bin aber nicht davon ausgegangen, dass diese irgendwelche Kosten übernimmt. Nach einer Vorstellung beim SMD meinte die Ärztin dort, dass die Bauchdeckenstraffung bei mir in der Tat medizinisch indiziert sei und sie dies auch so schreibt. Nun weiss ich nicht, ob ich dennoch solch eine Kombi OP machen kann...es macht m.E. wenig Sinn den Bauch zu straffen, aber den Hüftspeck dort zu lassen. Selbstredend bezahle ich die anderen Eingriffe selbst, aber ist so etwas überhaupt möglich zumal ich ja nun in ein Plankrankenhaus etc. gehen muss?

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Ihre Sicherheit steht im Vordergrund. Eine längere Operation bringt zwangsläufig etwas höhere Risiken mit sich. Diese Risiken sind dann relevant wenn weitere Risikofaktoren vorliegen (Rauchen, Übergewicht, Begleiterkrankungen...) Wenn Sie einen "medizinisch indizierten Eingriff" mit einem ästhetischen Eingriff gleichzeitig durchführen lassen, gilt für den Eingriff der nicht von der Krankenkasse übernommen wird:
Eine Ablehnung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bedeutet:
Die Kosten der Behandlung werden nicht übernommen.
Folgekosten, die sich aus einer Behandlung ergeben können, werden nicht übernommen (§ 52 Abs. 2 SGB V).
Rezeptierung von Arzneimitteln oder Heilmitteln darf nicht zu Lasten der Krankenversicherung erfolgen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf nicht ausgestellt werden.
Sofern nach § 13 SGB 5 im Vorfeld bei der Krankenkasse eine Genehmigung eingeholt wurde, kann der Eingriff auch in einem Privatkrankenhaus durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr,
PD Dr. Stahl
CenterPlast Saarbrücken

Es ist Standard eine Lipo- mit einer BDS zu kombinieren- natürlich wird hierbei auch die Diastase korrigiert.
Grüße Dr Demir

Hallo,
Kombinationseingriffe sind gut möglich, wenn der Befund und Ihre sonstige Gesundheit dies hergeben. Man kann einen Teil über die Versicherung laufen lassen, einen anderen Teil selbst bezahlen. Es kommt auf eine gute Planung und ein ordentliches Setting, zB in einem Vertragskrankenhaus an. Sie finden entsprechende Kollegen bei unserer Fachgesellschaft, der DGPRÄC oder auch zB. in der Focusliste unter Bauchdeckenstraffung oder Bodylift.
Beste Grüße
Dr Sixtus Allert

Dr. med. Sixtus Allert
4.2
(11)
2 Standorte in Niedersachsen

Hallo, das ist bei uns im Krankenhaus Wesseling kein Problem. Wir sind Vertragskrankenhaus mit alle Krankenkassen und können Privatleistungen dazu anbieten. Gerne kann ich Sie dazu persönlich beraten. Freundliche Grüße, Dr. Maria Wiedner

2 Standorte in Nordrhein-Westfalen
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