KK-Kostenübernahme bei einer Zehenverlängerung

FAQ
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6.12.2012 · letzte Antwort: 23.04.2016

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Zehenverlängerung?

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Antworten (2)

Alle Antworten auf diese Frage stammen von echten Ärzten

Guten Tag,

die Kosten einer Zehenverlängerung im eigentlichen Sinne (d.h, bei sogenannter Brachydaktylie) werden normalerweise von den Kassen nicht getragen, weil es sich fast immer um einen rein ästhetischen Eingriff handelt. Wenn der betroffene Zeh aber wegen eines zu kurzen Mittelfußknochens (sogenannte Brachymetatarsie) zu kurz erscheint, verhält es sich oft anders. Denn hierdurch kann es zu Beschwerden im Bereich der benachbarten Mittelfußknochen kommen (=Metatarsalgie), die zu viel Last tragen müssen. In diesem Fall besteht eine medzinische Indikation, die Kosten werden dann üblicherweise von den Kassen übernommen.

Viele Grüße

Adrian Wiethoff

Guten Tag,
bei der Frage nach der Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist der entscheidende Punkt in Deutschland, ob eine medizinische Indikation (Begründung) besteht oder nicht. Eine medizinische Begründung kann bestehen wenn z.B. aufgrund der Brachymetatarsie Beschwerden vorliegen die dem Patienten Schmerzen bereiten oder ihn in seiner Mobilität stark einschränken. In diesem Fall übernehmen die Krankenkassen die Kosten sofern eine entsprechende ärztliche Stellungnahme vorliegt.
Liegt keine medizinische Indikation vor (wie in den allermeisten Fällen), sprich handelt es sich um einen ästhetischen Eingriff, übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten selbstverständlich nicht, der Patient muss dann für die Kosten selber aufkommen.
Sollten Sie noch weitere offene Fragen haben, können Sie gerne mit meiner Praxismanagerin einen persönlichen Beratungstermin bei mir vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen,

ARTEO PRAXIS

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